4680/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0015-VI/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4793/J der Abgeordneten Mag. Schwentner u.a. wie folgt:

 

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist eine der Kernaufgaben des Arbeitsmarktservice und als solche auch gesetzlich verankert. Grundsätzlich geht es darum, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, Frauen den gleichen Zugang zu allen Berufen und zu allen Positionen zu ermöglichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und noch immer signifikant bestehende Einkommensunterschiede zu verringern. Um dies zu erreichen, besteht unverändert die Vorgabe, 50 % der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik für


die Arbeitsmarktintegration von Frauen zu verwenden. Für Frauen werden seitens des AMS gezielt Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen sowie Aus- und Weiterbildungen angeboten bzw. alle laufenden Angebote fortlaufend auf die Geschlechterverhältnisse überprüft. Auch zukünftig sind der Beitrag zur Aufhebung der Segregation und die Unterstützung des qualifizierten Wiedereinstiegs wesentliche Herausforderungen für die Arbeitsmarktpolitik. Dies galt auch für das „Krisenjahr“ 2009, in dem vom AMS rund 185.000 Frauen in spezielle Förderprogramme einbezogen wurden, wovon es sich bei rund 146.000 Personen um Leistungsbezieherinnen handelte. Dies bedeutet, dass 2009 rund 41 % aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Frauen im Unterschied zu 32 % aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Männer eine über die arbeitsmarktpolitische Regelbetreuung hinaus gehende Unterstützungsmöglichkeit erhalten haben.

 

Frage 1:

 

Die österreichische Bundesregierung hat mit ihren drei Arbeitsmarktpaketen eine Reihe von Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zur verbesserten Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von arbeitslosen Menschen, insbesondere auch zur Forcierung von arbeitsmarktpolitisch orientierten Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt. Ein weiteres Arbeitsmarktpaket ist derzeit nicht geplant.

 

Frage 2:

 

Im Jahr 2009 hat das AMS 17.187 Bescheide (darunter 14.284 an Frauen und 2.903 an Männer) erstellt, mit denen ein Antrag auf Notstandshilfe mangels Notlage abgewiesen oder ein Notstandshilfebezug mangels Notlage eingestellt wurde. Die Zahl der betroffenen Frauen und Männer ist jedenfalls erheblich geringer.

 

Die vorhandene Datenlage lässt allerdings aus folgenden Gründen keine Rückschlüsse auf die Zahl der tatsächlich betroffenen LeistungsbezieherInnen zu:


Einerseits ist eine Aufgliederung, wie viele dieser Bescheide auf ein anzurechnendes Partnereinkommen, auf die Anrechnung eigener Einkommen der LeistungsbezieherInnen oder sogar auf eine Kombination aus beiden zurück zu führen sind, nicht möglich, weil eine diesbezügliche Kennzeichnung in der EDV des AMS nicht vorgenommen wird. Andererseits sind die ausgewiesenen statistischen Daten nicht personenbezogen, sondern fallbezogen zu sehen, d. h. mehrere Bescheide können lediglich auch nur eine Person betreffen. Darüber hinaus entspricht es durchaus der Praxis, dass auch im Falle einer entsprechenden Entscheidung des AMS infolge geänderter Einkommens- bzw. Familienverhältnisse in weiterer Folge dennoch ein Anspruch auf Notstandshilfe gegeben ist.

 

Nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sind Personen, die ausschließlich wegen Anrechnung des Partnereinkommens keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben, kranken- und pensionsversichert, wenn sie der Arbeitsvermittlung weiterhin wie BezieherInnen von Notstandshilfe zur Verfügung stehen (bis 1. August 2009 waren sie nur pensionsversichert). Von dieser Regelung haben im Jahr 2009 (nach vorläufigen Daten) durchschnittlich 3.000 Personen (darunter rund 2.600 Frauen und 400 Männer) Gebrauch gemacht.

 

Frage 3:

 

Die Freigrenzen werden jährlich mit dem Anpassungsfaktor gem. § 108 f ASVG erhöht.

Mit Inkrafttreten der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird die Ersatzrate bei niedrigen Notstandshilfebezügen erhöht und gewährleistet, dass bei Anrechnung von Partnereinkommen jedenfalls der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare zur Verfügung steht.

 

Frage 4:

 

Zum aktuellen Zeitpunkt kann – aufgrund der zeitlich verzögerten Abrechnungsmodalitäten – keine Gesamtzahl aller Beschäftigten, die eine Beihilfe zur Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, angegeben werden. Es kann angenommen werden, dass die realisierten Teilnahmen zwischen 50 und 60 Prozent der bislang bekannten


Planzahlen ausmachen werden. Mit Stichtag Ende März war geplant, dass 17.956 Personen kurzarbeiten. Nach einem vorläufigen Stand der Daten waren im Jahr 2009 ca. 19,4 % der TeilnehmerInnen an Kurzarbeit Frauen.

 

Frage 5:

 

Ende März 2010 waren 13.131 Personen StiftungsteilnehmerInnen. Davon waren 6.365 Frauen und 6.766 Männer.

 

Frage 6:

 

Ende März 2010 waren beim AMS 84.017 Personen als SchulungsteilnehmerInnern vorgemerkt (davon 41.433 Frauen und 42.584 Männer).

 

Frage 7:

 

Im Jahr 2009 erfolgten für das Stiftungs-Arbeitslosengeld ohne anteilige Beiträge zur Sozialversicherung Zahlungen in Höhe von rund € 74,9 Mio. Davon kamen € 31,6 Mio. Frauen und € 43,3 Mio. Männern zu Gute.

 

Frage 8:

 

2009 war das AMS-Budget für Schulungen € 684.722.864,90, dieses Budget kam in Höhe von € 327.509.694,60 Frauen und in Höhe von € 357.213.170,30 Männern zu Gute.

 

Frage 9:

 

Die zuordenbaren budgetären Aufwendungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik inklusive Kurzarbeit für Frauen betragen im Jahr 2009 € 490,3 Mio.

Hinzu kommen die Zahlungen für aktivierende Arbeitslosenversicherungsleistungen wie Stiftungsarbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Schulungsarbeitslosengeld und Schulungsnotstandshilfe etc. in Höhe von € 166,7 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungsabgaben) an Frauen. Weitere € 132,5 Mio. wurden für das Altersteilzeitgeld für Frauen aufgewendet.


Für eine ausführliche Übersicht für das Jahr 2009 wird auf die angeschlossene Tabelle verwiesen.

 

 

Frage 10:

 

Eine Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung bedeutet zweifellos einen besseren Schutz vor Verarmung; dauerhaft kann jedoch die Armutsgefährdung nur durch möglichst kurze Perioden der Arbeitslosigkeit abgewehrt werden. In diesem Sinne kommt einer effizienten Intervention und einer raschen Hilfe zur (Wieder)Eingliederung in das Beschäftigungssystem ebenso große Bedeutung zu wie der unmittelbaren finanziellen Existenzsicherung. Diesen Intentionen wurde mit einer Reihe von Novellierungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz Rechnung getragen.


Die Bundesregierung hat im Arbeitsmarktreformpaket II unter anderem die Aufwertung der über ein Jahr alten Jahresbeitragsgrundlagen, die für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe herangezogen werden, beschlossen. Diese Maßnahme wird künftig zu höheren Leistungsansprüchen führen und zusammen mit den anderen Maßnahmen des Paketes einen Beitrag zur Verbesserung der Lage der betroffenen Arbeitslosen leisten.

 

Da diese Regelungen gesetzlich festgelegt sind, bedarf es zu weiteren Änderungen einer parlamentarischen Mehrheit.

 

Frage 11:

 

Das Programm „FiT - Frauen in Handwerk und Technik“ wird auch 2011 fortgesetzt.

 

Frage 12:

 

Die materielle Existenzsicherung von Teilnehmerinnen am FiT-Programm ist wie die von allen anderen TeilnehmerInnen an AMS-Schulungsmaßnahmen geregelt und unterliegt auch grundsätzlich bundesweit einheitlichen Standards. Das heißt, dass in der Regel während der Maßnahmenteilnahme ein Fortbezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe gebührt und dass bei geringen oder fehlenden Leistungsansprüchen ein betraglicher Mindeststandard gilt, der etwa im Fall von erwachsenen KursteilnehmerInnen in Vollzeitmaßnahmen bei € 18,5,- pro Tag ( ca. € 555,- pro Monat) liegt. Zusätzlich zu dieser Grundleistung wird für längere Maßnahmen auch ein so genannter Qualifizierungsbonus ausbezahlt, der bei Maß­nahmen zwischen drei und sechs Monaten € 3,30,-  und bei Maßnahmen über sechs Monate € 6,60,- pro Tag (rund € 100,- bzw. € 200,- pro Monat) beträgt. Für den speziellen Bereich der Implacementstiftungen wurde eine analoge Regelung bezüglich der von den beteiligten Betrieben zu zahlenden „Stiftungsstipendien“ festgelegt. Das heißt, dass diese monatliche Zuschussleistung mindestens in der Höhe des Qualifizierungsbonus zu gewähren ist. Diese Neuregelung hat allerdings nur für jene Arbeitsstiftungsmaßnahmen eine verbindliche Wirkung, für die seit 1.9.2009 bereits ein erster oder neuerlicher Anerkennungsbescheid beantragt wurde.


Frage 13:

 

Die Umsetzung von FiT hängt in den einzelnen Bundesländern sehr stark von den regionalen arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten ab. Da rd. 65 % der Teil­nehmerInnen an diesem Programm höchstens Pflichtschulabschluss aufweisen, liegt der Fokus des Programms auf der Erreichung eines Lehrabschlusses in einem technisch-handwerklichem Beruf.

 

Ausbildungsmöglichkeiten

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Lehrausbildung in Betrieben

nein

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

Lehrausbildung in Ausbildungszentren

nein

nein

nein

nein

nein

ja

nein

nein

nein

Lehrausbildung in Einzelmaßnahmen

ja

ja

ja

nein

nein

ja

nein

nein

nein

Facharbeiterinnenausbildung im Rahmen von Ausbildungszentren

ja

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

ja

Facharbeiterinnenausbildung im Rahmen eines AMS-Kurses

ja

nein

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

Facharbeiterinnenausbildung im Rahmen einer Implacementstiftung

nein

ja

ja

ja

nein

ja

ja

ja

ja

Ausbildung am freien Bildungsmarkt  schulische Ausbildungen und  Ausbildung im Rahmen naturwissenschaftlich-technischer Fachhochschulen

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

 

Fachhochschulen und Fachschulen finden sich unter „Ausbildung am freien Bildungsmarkt und schulische Ausbildung“, können aber aufgrund der Datenbasis nicht eigens herausgefiltert werden. Evaluierungsergebnisse zeigen, dass in Salzburg, Oberösterreich und Kärnten die Absolvierung einer Fachhochschule im technischen Bereich einen Schwerpunkt bildet.

In der Gesamtbetrachtung aller Bundesländer dominiert die Facharbeiterinnenausbildung im Rahmen eines AMS-Kurses mit einem Drittel der Teilnahmen, gefolgt von der Implacementstiftung mit einem Fünftel der Teilnehmerinnen.

 

Frage 14:

 

Im Jahr 2009 haben 1.095 Frauen eine nicht-traditionelle Ausbildung mit mindestens Lehrabschluss absolviert.


Frage 15:

 

3.478 Frauen haben 2009 an einer vorbereitenden Perspektivenerweiterung teilgenommen.

 

Frage 16:

 

1.890 Frauen absolvierten vorbereitende „handwerklich-technische“ Qualifizierungen.

 

Frage 17:

 

Zielgruppe des FiT Programms sind prinzipiell alle arbeitslosen Frauen und Mädchen. Das AMS Oberösterreich schränkt die förderbare Zielgruppe auf über 19jährige Frauen ein. Jugendliche bis 19 Jahre werden in Oberösterreich mit speziellen Maßnahmen und Qualifizierungen gefördert. 

 

Frage 18:

 

Die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und vor allem ihre Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nach einer familienbedingten Unterbrechung ergeben sich auf Grund der ungleichen Verteilung von unbezahlter Arbeit (wie Kinderbetreuung, Pflege, Haushalt) zwischen Männern und Frauen. Daher ist es grundsätzlich auch wichtig, Anreize für Männer zu setzen, um deren Beteiligung an der familiären Betreuungsarbeit zu erhöhen.

 

Wiedereinsteigerinnen werden in vielen regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice durch Spezialistinnen betreut. Durch Informationsveranstaltungen, Beratungs- und Unterstützungsangebote in Kooperation mit Frauenberatungsstellen und spezifischen Qualifizierungsangeboten werden sie bei der Rückkehr in das Berufsleben unterstützt. Da mangelnde bzw. überholte Qualifikationen eine wesentliche Ursache für die Benachteiligung von Wiedereinsteigerinnen am Arbeitsmarkt darstellen, werden für diese Zielgruppe vorrangig Qualifizierungsangebote (spezielle Berufsvorbereitungs- und Arbeitstrainingsmaßnahmen sowie Aus- und Weiterbildungen) zur Beendigung der Arbeitslosigkeit eingesetzt.


"Wiedereinstieg mit Zukunft" ist eine speziell für Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung konzipierte Maßnahme, die eine erfolgreiche Berufslaufbahn sichern soll. Neben Modulen der Neuorientierung wird ein Weiterbildungsplan erstellt und Frauen erhalten ein Coaching während des Bewerbungsprozesses.

Weiters wird durch die Förderung der Kinderbetreuung ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geleistet. Die Kinderbetreuungsbeihilfe erleichtert vor allem Frauen die Aufnahme einer Beschäftigung, die Teilnahme an Maßnahmen oder trägt zur Sicherung des Arbeitsplatzes bei. Mit der Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Trägereinrichtungen, die bei den Öffnungszeiten die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen, bei der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und bei der Einstellung von Betreuungspersonal unterstützt.

 

Frage 19:

 

Die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik kommen auch im Jahr 2010 überproportional zur Betroffenheit von Arbeitslosigkeit Frauen zugute. Die Vorgabe des Bundesministers an das Arbeits­marktservice lautet unverändert, dass Frauen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu 50 % bei den Budgetaufwendungen zu berücksichtigen sind.  

Die berufliche Ausbildung und Höherqualifizierung von Frauen soll im Rahmen der regionalen Qualifizierung im Fachkräftebereich vor allem in zukunftsorientierten Berufen unter dem Aspekt einer nachhaltigen Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsmarktchancen forciert werden.

2010 werden in einzelnen Bundesländern in einer zweijährigen Pilotphase Frauenberufszentren implementiert, welche Angebote für Frauen zur Höherqualifizierung bündeln. Das modulare Angebot umfasst Clearing, Berufsorientierung und Angebote zur Kompetenzbilanzierung, Fachqualifizierungen und begleitende Beratung (Case Management).

 

Mit freundlichen Grüßen