4681/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
GZ: BMASK-10001/0123-I/A/4/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4888/J der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung der Voranfrage Nr. 1308/J durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst (Nr. 952/AB).
Fragen 2 und 5:
Ich verweise auf die Beantwortung der aktuellen parlamentarischen Anfrage Nr. 4886/J durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.
Frage 3:
In meinem Ressort waren im Jahr 2008 (Stichtag 31.12.2008) sieben der beschäftigten begünstigten Behinderten in Leitungsfunktionen tätig.
Eine weitere Unterscheidung zwischen „SachbearbeiterInnen“ und „Administration“ ist begrifflich nicht möglich.
Frage 4:
Ich verweise auf die Beantwortung der Voranfrage Nr. 4177/J durch die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst (Nr. 3994/AB).
Frage 6:
Nach der mit 1. Februar 2009 in Kraft getretenen Bundesministeriengesetz-Novelle waren im Jahr 2009 (Stichtag 31.12.2009) neun der beschäftigten begünstigten Behinderten in Leitungsfunktionen tätig.
Eine weitere Unterscheidung zwischen „SachbearbeiterInnen“ und „Administration“ ist begrifflich nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen