4682/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  27. April 2010

GZ: BMG-11001/0063-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4752/J der Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Für Schulgebäude samt den darin befindlichen Räumlichkeiten besteht schon in Gestalt der Nichtraucherschutzbestimmungen des Tabakgesetzes bereits ein gesetzliches Rauchverbot. Das gilt generell in schulischen oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden. Ausdrücklich verboten ist auch die Einrichtung von Raucherräumen. Weder Lehrer/innen, noch Schüler/innen, noch sonstigen Personen ist daher das Rauchen innerhalb der Schulräumlichkeiten gestattet.

Nur Freiflächen unterliegen nicht den tabakgesetzlichen Nichtraucher-schutzbestimmungen.

Zudem ist zu Fragen des Rauchens im Schulkontext 2006 an die Landesschulräte, den Stadtschulrat für Wien und alle Zentrallehranstalten ein Rundschreiben ergangen, das auf der Website des Unterrichtsressorts abrufbar ist. Darin hat das zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf Grundlage des Schulrechts auch das Rauchen außerhalb der Schulgebäude behandelt, einschließlich auch der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der schulischen Gesundheitserziehung. Für mein Ressort sehe ich daher in diesem Zusammenhang keinen legistischen Handlungsbedarf.

 

Frage 2:

Da die schulische Gesundheitserziehung der Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur obliegt, kommt mir als Bundesminister für Gesundheit in diesem Zusammenhang keine unmittelbare Zuständigkeit zu. Mein Ressort kooperiert aber in Fragen der schulischen Gesundheitserziehung mit dem Unterrichtsressort. So wurde, was die Fragen des Nichtrauchens betrifft, in den Jahren 2003 bis 2005 das gemeinsame Projekt „Rauchfreie Schule“ entwickelt, das dann in den Schulen umgesetzt wurde. Das Rauchen bzw. Nichtrauchen ist aus meiner Sicht auch weiterhin eine wichtige, im Rahmen der schulischen Gesundheitserziehung mit zu berücksichtigende Thematik.

 

Generell ist in meinem Ressort eine Kampagne zum Thema Rauchen in Planung. Dabei sollen v.a. Jugendliche angesprochen werden.

 

Im Übrigen darf ich auf meine Antwort zu der an mich ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 3919/J betreffend Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens hinweisen. Darin habe ich die Sicht meines Ressorts auf Grund der diesem zukommenden Verantwortung für Fragen der Tabakprävention detailliert. Dies sowohl einschließlich, als auch im Bewusstsein der gesundheitlichen Bedeutung schulischer Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.