4684/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0065-I/5/2010

Wien, am 27. April 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4773/J der Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den nachfolgenden Ausführungen ist vorab festzuhalten, dass die softwaretechnische Entwicklung und der Betrieb der Heimtierdatenbank für Hunde BMG-intern erfolgen.

 

Frage 1:

Aufgrund der hohen Kostenschätzung für die Errichtung der Hundedatenbank seitens der Bundesanstalt Statistik Österreich (1.027.337,85 €) und der budgetären Lage des BMG wurde mit einem Vertreter der Fa. MAX Management Consulting GmbH, welcher von meinem Ressort bereits im Zuge der Konzeption und Errichtung des Verbraucherinformationssystems und den darin integrierten Teilkomponenten „Schwein-, Schaf- und Ziegendatenbank“, „Zentrales Betriebsregister“ und „Schlachttier- und Fleischuntersuchung“ als Projektcontroller eingesetzt wurde, am 22. April 2009 ein Gespräch über mögliche Lösungsalternativen geführt.

 

Als Grundvoraussetzungen für eine kostengünstigere Entwicklung der Datenbank wurde im daraufhin ausgearbeiteten Konzept davon ausgegangen, dass keine Integration ins VIS erfolgt, sondern nur eine Informationsbereitstellung (Verlinkung), und dass weiters die technische Umsetzung BMG-intern durch die Abteilung I/A/2

Informationsmanagement unter Berücksichtigung von Vorerfahrungen mit eGovernment-konformen Applikationen im gesundheitsbehördlichen Bereich getätigt wird.

 

Am 6., am 19. und am 29. Mai 2009 folgten weitere Gespräche. Die Kostenschätzung der Fa. MAX Management Consulting GmbH, ergänzt durch jene der Abteilung I/A/2-Informationsmanagement, ergab für die Errichtung einer Heimtierdatenbank für Hunde und Pferde nur 1/3 der Kosten, welche von der Bundesanstalt Statistik Österreich nur für die Umsetzung einer Hundedatenbank genannt wurden.

Aus der Zusammenarbeit mit Vertretern der Fa. MAX Management Consulting GmbH war es klar, dass diese Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse über die Struktur des VIS sowie über die Anforderungen des Ressorts verfügen und jedenfalls in der Lage sind, die geforderten Aufgaben effizient und fachgerecht durchzuführen.

 

Frage 2:

Der Auftrag zur Erstellung eines Fachkonzeptes für eine Heimtierdatenbank erfolgte am 16. Juli 2009.

 

Frage 3:

Ja.

 

Frage 4:

Nein.

 

Fragen 5 und 6:

Die Vergabe erfolgte im Rahmen einer Direktvergabe gemäß den Bestimmungen des § 41 Abs. 2 Ziff. 1 BVergG 2006.

 

Fragen 7:

Für die gegenständliche Vergabe gelangten die Bestimmungen des § 41 Abs. 2 Ziff. 1 BVergG 2006 als auch die Bestimmungen der Schwellenwertverordnung 2009 zur Anwendung. Im Hinblick auf die Höhe der Auftragssumme von max. € 39.600,-- (excl. USt.) wurde weder der Schwellenwert gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 1 BVergG 2006 noch der gemäß Schwellenwertverordnung 2009 geltende Schwellenwert erreicht.


Frage 8 und 9:

Ja, da der vor dem 1. Mai 2009 geltende Schwellenwert nicht überschritten wurde und daher nicht ausschreibungspflichtig war.

 

Frage 10:

Es waren keine Mitarbeiter/innen meines Kabinetts mit der Vergabe betraut.

 

Fragen 11 und 12:

Es sind weder Mitarbeiter/innen meines Ministerbüros noch Kabinettsmitglieder aus anderen Ressorts in derartigen Funktionen in der MAX Management Consulting GmbH tätig.