4686/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0033-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. April 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen

und Kollegen vom 2. März 2010, Nr. 4769/J, betreffend Life+

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 2. März 2010, Nr. 4769/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Bemessungsgrundlage für die Aufteilung der Fördermittel auf die EU-Mitgliedstaaten ist in Art. 6 der LIFE+ Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)) geregelt:

 

2) Die Kommission gewährleistet eine verhältnismäßige Verteilung der Projekte durch die Festlegung der indikativen jährlichen nationalen Zuteilungen für die Zeiträume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2013 auf der Grundlage folgender Kriterien:

a) Bevölkerung:

i) Gesamtbevölkerung jedes Mitgliedstaats. Dieses Kriterium ist mit 50 % gewichtet;

  und

ii) Bevölkerungsdichte jedes Mitgliedstaats bis zu höchstens dem doppelten Wert der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte in der Europäischen Union. Dieses Kriterium ist mit 5 % gewichtet;

b) Natur und biologische Vielfalt:

i) Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung jedes Mitgliedstaats, ausgedrückt als Teil der Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Dieses Kriterium ist mit 25 % gewichtet;

  und

ii) Anteil des Gebiets eines Mitgliedstaats, das von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung bedeckt ist, im Verhältnis zum Prozentsatz des Gemeinschaftsgebiets, das von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung bedeckt ist. Dieses Kriterium ist mit 20 % gewichtet.

 

Sobald die einschlägigen Daten für alle Mitgliedstaaten vorliegen, nimmt die Kommission die Berechnungen für Natur und biologische Vielfalt auf der Grundlage sowohl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als auch der besonderen Schutzgebiete vor, wobei eine Doppelzählung vermieden wird.

 

Darüber hinaus kann die Kommission zusätzliche Zuteilungen an Binnenstaaten vornehmen. Der Gesamtwert dieser Zuteilungen beträgt jedoch nicht mehr als 3 % der gesamten für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse vorgesehenen Haushaltsmittel.

 

Die Kommission stellt jedoch sicher, dass kein Anteil eines Mitgliedstaats geringer ist als ein angemessener Mindestanteil von zwischen 1 und 3 Mio. € pro Jahr, wobei die Bevölkerungsdichte, die Ausgaben für den Umweltschutz, die Umwelterfordernisse und die Aufnahmekapazität berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Jährlich werden von allen EU-Staaten bis zu 600 LIFE-Projekte eingereicht. Ein Großteil davon scheitert bereits im Vorfeld aus formalen Mängeln.

 

Im Jahr 2007 wurden in Österreich für den Bereich „LIFE+ Natur und Biologische Vielfalt“ sechs Projekte eingereicht. Die Projekte werden zunächst von der Europäischen Kommission einer strengen formalen, technischen und finanziellen Prüfung unterzogen. Darauf folgend werden alle Projekte mittels eines Punkte-Systems nach ihrer technischen Kohärenz und Qualität, ihrer finanziellen Kohärenz und Qualität, ihrem Beitrag zu den Zielen von LIFE+, ihrem europäischen Mehrwert und ihrem transnationalen Charakter bewertet. Danach werden die Projekte nach den erhaltenen Punkten geordnet und nach den verfügbaren Mitteln den Ländern zugeteilt.

 

Im Jahr 2007 wurden in Österreich so viele Projekte eingereicht, dass deren Förderung rund fünfmal so viel an EU-Mitteln beansprucht hätte als indikativ für Österreich zur Verfügung stand. Schon allein aus diesem Grund konnten nur einige dieser Projekte gefördert werden. Darüber hinaus war die Qualität der eingereichten Projekte sehr unterschiedlich. Alle Projekte erfüllten die Formalerfordernisse, ein Großteil davon erreichte in der Vergabephase jedoch aufgrund mangelnder Punkte-Anzahl nicht den notwendigen Status, der für eine Förderung erforderlich ist.

 

Als Hauptgrund dafür wird angenommen, dass eben LIFE+ ein Instrument ist, das nur die „besten der besten“ Projekte fördert.

 

Zu Frage 3:

 

Die EU-Fördermittel für die sechs aus der Einreichrunde 2007 geförderten LIFE+Projekte betrugen 10,9 Mio. €. Die indikative Mittelzuteilung für Österreich war im Jahr 2007 hingegen ein Betrag von 3,5 Mio. €. Österreich bekam damit also rund das dreifache Ausmaß an EU-Geldern zugesprochen als indikativ vorgesehen war und hat sich damit auf Platz zwei von allen 27 EU-Ländern katapultiert. Nur Belgien war mit 13,1 Mio. € EU-Förderungen im Jahr 2007 noch erfolgreicher. Dies wurde deshalb möglich, da andere Länder weniger und schlechtere Projekte eingereicht hatten, deren indikativ zugeteilte Mittel frei wurden und anderen erfolgreicheren Ländern zur Verfügung gestellt werden konnten.

 

Die von Österreich aufgewendeten Fördermittel zur Kofinanzierung der aus der Einreichrunde 2007 genehmigten Projekte betragen rund 10 Mio. €. Sie werden von Bund, Ländern und Privaten aufgebracht.

 


Zu Frage 4:

 

Im Jahr 2008 wurden für den Bereich „LIFE+ Natur und Biologische Vielfalt“ vier Projekte eingereicht. Die Projekte wurden zunächst von der Europäischen Kommission einer strengen formalen, technischen und finanziellen Prüfung unterzogen.

 

1. Renaturierung pannonischer Salzsteppen, Salzsümpfe und Sodalacken im Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel (Antrag: Burgenland);

 

2. Gail – Ein integratives Natura 2000-Modell (Antrag: Kärnten);

 

3. Murerleben – Inneralpines Flussraummanagement Obere Mur (Antrag: Steiermark) sowie

 

4. Demo – Graze (Antrag: Kärnten)

 

Zwei dieser vier LIFE+ Nat+Biologische Vielfalt-Projekte, Gail und Mur, wurden genehmigt. Für die restlichen Projekte wurde nicht die ausreichende Punktezahl erreicht.

Das Projekt Neusiedler See soll 2010 wieder eingereicht werden. Oftmals sind LIFE-Anträge erst beim zweiten Anlauf erfolgreich.

 

Zu Frage 5:

 

Die EU-Fördermittel für die zwei aus der Einreichrunde 2008 geförderten LIFE+Projekte betrugen 3,3 Mio. €. Die indikative Mittelzuteilung für Österreich für das Jahr 2008 mit einem Betrag von 3,9 Mio. € wurde damit nicht ganz erreicht. Die von Österreich aufgewendeten Fördermittel zur Kofinanzierung der aus der Einreichrunde 2008 genehmigten Projekte betragen rund 3,5 Millionen Euro. Sie werden v.a. vom Bund und den Ländern aufgebracht.

 

Zu Frage 6:

 

Im Jahr 2009 wurden von Österreich drei LIFE+ Projekte eingereicht, zwei davon unter der Rubrik „LIFE+ Natur“ und eines unter LIFE Umsetzung und gute Verwaltungspraxis. Insgesamt beträgt das Projektvolumen 22,5 Mio. €, wobei bei der EU mehr als 50 %, nämlich rund 16 Mio. € Förderung beantragt wurden:

 

1. Flusslandschaftsentwicklung Enns

 

2. grenzüberschreitender Schutz der Großtrappe in Österreich – Fortsetzung

 

3. CO2-neutrale E-Mobilität zur Reduktion von Luftschadstoffen und Lärm in europäischen Städten am Beispiel Klagenfurt

 

Alle drei dieser Projektanträge sind noch erfolgreich „im Rennen“. Welche Projekte letztendlich genehmigt werden, entscheidet die Kommission auf Vorschlag des „LIFE+Ausschusses“ der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament. Das Ergebnis steht derzeit (April 2010) noch nicht fest. Die Ankündigung über die nach der Evaluierungs- und Revisionsphase genehmigten Förderanträge durch die EK wird voraussichtlich im Juli oder August 2010 erfolgen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Kommission teilt die für die EU-Staaten zur Verfügung stehenden Fördermittel nach einem indikativen Schlüssel zu, wobei jährlich für jedes Land ein genauer Betrag dieser „indikativen Mittelzuteilung“ errechnet wird. Jedes Land hat aber die Chance, wesentlich mehr an EU-Mitteln zu lukrieren, wenn von anderen Ländern aufgrund mangelnder Projektanzahl oder mangelnder Projektqualität nicht verbrauchte indikative Mittel „übrig bleiben“, was im Jahr 2007 auch außerordentlich erfolgreich gelungen ist (siehe Antwort zu Frage 3).

 

Österreich hat jedenfalls deutlich mehr als die im LIFE-Programm 2007 – 2013 für Österreich für die Jahre 2007 – 2009 veranschlagten EU-Fördermittel in Anspruch genommen. Für jedes neue Jahr bestehen wieder die gleichen Chancen für alle 27 EU Mitgliedsländer.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die Kommission bedient sich „externer Monitoring Teams“ für die laufende Kontrolle und das Monitoring aller laufenden Projekte. Bei Life+Natur ist das die Firma „Astrale-Geie-Particip“. Dabei werden alle Projekte auch vor Ort regelmäßig kontrolliert, wobei auch Mitarbeiter der Europäischen Kommission, der Länder und des Bundes bei diesen „Projektbereisungen“ involviert sind. Es gibt umfangreiche Besprechungen und Fragerunden sowie einen regelmäßigen Schriftwechsel zwischen Kommission und Antragsteller zur laufenden Umsetzung. Datum, Umfang und Qualität von Fortschritts- und Zwischenberichten sind genau geregelt und werden streng eingefordert. Bei nicht plangemäßem Verlauf geht die Europäische Kommission strikt vor und verlangt notfalls bereits ausbezahlte Fördermittel zurück.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

In fast 15 Jahren „LIFE-Umsetzung in Österreich“ ist aus dem Bereich „LIFE-Natur“ nur ein Projekt vorzeitig eingestellt worden. Dieses betraf den Wasserhaushalt im Naturschutzgebiet „Rheindelta“, wobei ein ursprünglich geplantes Wiedervernässungssystem aus technischen Gründen nicht umsetzbar war. Dennoch wurden einige andere wichtige Projektziele zumindest teilweise erreicht. Das Projekt wurde mit einem abschließenden Endbericht, verbunden mit Empfehlungen zur weiteren Vorgangsweise im guten Einvernehmen mit der Europäischen Kommission eingestellt.

 

Zu Frage 12:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Frage keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Sinne des Art. 52 B-VG betrifft. Abgesehen davon kann dazu Folgendes mitgeteilt werden:

 

Beide Länder haben eine rote Flagge, die durch einen mittig angeordneten weißen Balken in drei Teile geteilt wird.

 

Es wird davon ausgegangen, dass aufgetretene Ähnlichkeiten der Flaggen auf der EU Website rein zufällig sind.

 

 

Der Bundesminister: