4687/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 29. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0098-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4777/J betreffend „Gravierende Mängel bei Weihnachtslichterketten - Kontrolle in Österreich - elektrotechnische Sicherheit“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Die Überprüfung von Lichterketten ist im Marktüberwachungsprogramm 2010 - wie bereits in den Jahren 2008 und 2009 - vorgesehen. Somit werden Lichterketten im Rahmen der Marktüberwachung routinemäßig überprüft.

 

Lichterketten werden - so wie alle anderen elektrischen Produkte - von den zuständigen Marktüberwachungsinspektoren des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und beauftragter Stellen bundesweit kontrolliert. Maßstab sind Europäische Normen, in denen festgelegt ist, welche Eigenschaften sichere Lichterketten besitzen müssen.

Bei offensichtlicher Gefährlichkeit kann an Ort und Stelle eine sofortige Unter-sagung ausgesprochen werden; weiters sind Vertriebsverbote oder Verbesserungsaufträge möglich. Auch ein Rückruf oder eine Warnung der Konsumenten können gemäß dem Produktsicherheitsgesetz angeordnet werden. Im Elektrotechnikgesetz 1992 ist ein Strafrahmen bis € 25.435, im Produktsicherheitsgesetz bis € 25.000 oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen vorgesehen. Die Prüfkosten sind vom Inverkehrbringer zu tragen.

 

Die letzte Überprüfung erfolgte bundesweit im Rahmen des Marktüberwachungsprogrammes 2009 im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft 2009. Da bei derartigen Überprüfungen eine Vielzahl von Produktgruppen kontrolliert wird und aufgeschlüsselte Protokolle nicht vorliegen, kann eine weitere Aufgliederung nicht erfolgen.

 

Ein überprüftes Produkt wies signifikante Sicherheitsmängel auf. Das Inverkehrbringen wurde daher bescheidmäßig untersagt.