4688/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 28. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0100-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4780/J betreffend „Jugendwohlfahrt in Österreich“, welche die Abgeordneten Tanja
Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG ist in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt der Bund lediglich für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind den Ländern vorbehalten. Demnach ist der Aufwand für diese Aufgaben gemäß Art. 2 F-VG auch von diesen zu tragen. Meinem Ressort liegen daher keine Auflistungen vor, wie hoch die finanziellen Mittel sind, die Länder bzw. Städte mit eigenem Statut für Jugendwohlfahrt aufwenden.

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Jugendarbeit liegt nach den Bestimmungen der Bundesverfassung ebenfalls in der Kompetenz der Länder. Meinem Ressort liegt daher keine Auflistung vor, wie hoch die finanziellen Zuwendungen der Länder an ihre Kommunen für jugendpolitische Maßnahmen sind.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

In Kooperation mit den Landesjugendreferaten hat mein Ressort eine bundesweite Vernetzung der offenen Jugendarbeit (Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendinitiativen etc.) herbeigeführt, die 2009 in der Gründung des Vereins "bOJA - bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit" - mündete. Dieses Bundesnetzwerk, das von meinem Ressort gefördert wird, wurde bereits 2009 beauftragt, Daten, Zahlen und Fakten zur Offenen Jugendarbeit in Österreich zu erheben. Erste Daten von 571 Einrichtungen liegen vor und können auf der Website von bOJA (www.boja.at) eingesehen werden. Diese Daten sind jedoch noch nicht als vollständig zu betrachten, da auch den entsprechenden Behörden in den Ländern nicht alle Einrichtungen bekannt sind. Die Erhebungen werden weiter geführt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 (1. Frage) der Anfrage:

 

Bei Partizipation von Jugendlichen geht es nicht nur mehr - wie in den vergangenen Jahren - um die Durchführung einzelner ausgewiesener Partizipationsprojekte, sondern um die Verankerung von Beteiligungsmöglichkeiten in allen Politikbereichen, Maßnahmen und Projekten, von denen Jugendliche betroffen sind bzw. sein könnten.

 

Ziel ist, dass jedes gute Jugendprojekt einen partizipativen Aspekt beinhalten soll. Auf der Website der Bund/Länder/Bundesjugendvertretung-Arbeitsgruppe

 


"ARGE Partizipation" wird unter www.jugendbeteiligung.cc ein Einblick in die Unterschiedlichkeit der Beteiligungsformen gegeben. Eine vollständige Auflistung aller partizipativen Modelle in der Jugendpolitik liegt demgegenüber weder meinem Ressort, noch den kompetenzrechtlich zuständigen Ländern vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 (2. Frage) und 7 der Anfrage:

 

In der Arbeitsgemeinschaft Jugendwohlfahrt, der die für Jugendwohlfahrt zuständigen Abteilungsleiter/innen der Landesregierungen und Landeshauptstädte mit eigenem Statut sowie Vertreter/innen meines Ressorts und des Justizministeriums angehören, wird der regelmäßige Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich der Jugendwohlfahrt gepflegt. Die Treffen finden zweimal jährlich, einmal auf Einladung meines Ressorts, einmal auf Einladung eines - jährlich wechselnden - Landes statt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Gemäß Art. 2 F-VG sind die Kosten der Jugendwohlfahrt von den Ländern aus den ihnen nach dem Finanzausgleich zustehenden Mittel zu tragen. Eine Kostenbeteiligung des Bundes ist nach geltendem Recht nicht vorgesehen, weshalb auch keine Ansuchen um Erhöhung der Mittel vorliegen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Eine Verfassungsänderung mit dem Ziel einer zentralen Vollziehung durch den Bund ist derzeit nicht geplant.