4689/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 


NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0035-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. April 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,

Kolleginnen und Kollegen vom 9. März 2010, Nr. 4795/J,

betreffend strahlender Abfall von Öl und Gas in Österreich

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 9. März 2010, Nr. 4795/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Rückstände aus der Erdöl- und Erdgasförderung mit erhöhter Radioaktivität unterliegen den Regelungen der Strahlenschutzgrundnormen-Richtlinie 96/29/EURATOM. In Österreich erfolgte die Umsetzung der genannten Richtlinie primär durch die Novelle zum Strahlenschutz­gesetz des Jahres 2002. Mit der Anfang 2008 in Kraft getretenen „Verordnung betreffend Strahlenschutz bei natürlichen terrestrischen Strahlenquellen“ hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) darüber hinaus ein umfassendes Regelwerk erarbeitet, wie beim Arbeiten mit solchen natürlich radioaktiven Materialien vorzugehen ist und welche Schutzmaßnahmen für die Arbeitskräfte, andere betroffene Personen und die Umwelt zu ergreifen sind.

 

Unter den Arbeitsbereichen, die dem Geltungsbereich der „Natürliche Strahlenquellen-Verordnung“ unterliegen, ist dezidiert auch die Erdöl- und Erdgasindustrie angeführt.

 

Entsprechend dieser Verordnung ist jedes Unternehmen verpflichtet, periodisch durch eine behördlich autorisierte Dosisüberwachungsstelle untersuchen zu lassen, ob durch die Tätigkeiten oder durch die anfallenden Rückstände eine erhöhte Strahlenbelastung für die Arbeitskräfte oder auch z.B. für die Anrainer zu erwarten ist. Basierend auf dieser Dosisabschätzung hat die Strahlenschutzbehörde dann erforderlichenfalls Maßnahmen zur Minimierung der Dosis vorzuschreiben und deren Umsetzung zu überwachen.

 

Mit der „Natürliche Strahlenquellen-Verordnung“ kommt Österreich eine Vorreiterrolle im europäischen Raum zu, da sie bereits viele Festlegungen enthält, die zwar international auf Expertenebene akkordiert sind, deren Integration in das Gemeinschaftsrecht aber erst mit der neuen Strahlenschutz-Grundnormenrichtlinie, also in einigen Jahren, zu erwarten ist.

 

Zu den Fragen 3 bis 6 und 8:

 

Welche Mengen an radioaktiv belasteten Rückständen bei den Unternehmen der österreichischen Erdöl- und Erdgasindustrie anfallen, ist dem BMLFUW nicht bekannt. Die strahlenschutzbehördliche Zuständigkeit liegt gemäß Strahlenschutzgesetz für Unternehmen, die dem Mineralrohstoffgesetz unterliegen, beim Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Gemäß den Bestimmungen der „Natürliche Strahlenquellen-Verordnung“ dürfen Rückstände mit erhöhtem Gehalt an natürlich radioaktiven Stoffen nur dann einer Beseitigung oder Wiederverwertung nach allgemein abfallrechtlichen Gesichtspunkten zugeführt werden, wenn sie von der unabhängigen Dosisüberwachungsstelle als strahlenschutzmäßig unbedenklich eingestuft wurden. Die Rückstandsüberprüfungen erfolgen auf Basis bestehender österreichischer Normen und internationaler Standards wie sie z.B. von der Internationalen Atomenergieorganisation erstellt wurden. Ist eine Entlassung von Rückständen wegen ihrer hohen Aktivität nicht möglich, sind sie als radioaktiver Abfall zu behandeln und werden in diesem Fall gemäß Strahlenschutzgesetz von der Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) im Auftrag des BMLFUW gesammelt, aufgearbeitet und zwischengelagert.

 

Bezüglich der Menge an radioaktivem Abfall kann mitgeteilt werden, dass in den letzten fünf Jahren von den Unternehmen der österreichischen Erdöl- und Erdgasindustrie weniger als eine Tonne radioaktiver Abfall zu NES verbracht worden ist.

 

Zu Frage 7:

 

Die Rückstände, die als radioaktiver Abfall bei NES entsorgt werden, werden dort für eine langfristige Lagerung entsprechend dem internationalen Stand der Technik konditioniert, so dass sie weder durch die Radioaktivität noch durch eine allfällige chemische Toxizität eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Beseitigung von Rückständen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie, die nicht als radioaktive Abfälle gelten, wird auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in Vollziehung des Mineralrohstoffgesetzes verwiesen.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

 

Wie bereits dargelegt, besteht in Österreich mit der „Natürliche Strahlenquellen-Verordnung“ ein Regelwerk, das einerseits dem Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit natürlich radioaktiven Stoffen in optimaler Form Rechnung trägt und andererseits den Unternehmen eine praktikable Umsetzung der Verpflichtungen ohne großen bürokratischen Aufwand ermöglicht. Der Einsatz unabhängiger, behördlich autorisierter Dosisüberwachungsstellen gewährleistet, dass die Überprüfung der Arbeitsprozesse und der anfallender Rückstände mit der notwendigen Fachkompetenz vorgenommen wird. Dieses österreichische Konzept findet auch in anderen Mitgliedstaaten Anklang.

 

Derzeit besteht daher kein legistischer Handlungsbedarf. Auch seitens der nationalen Strahlenschutz-Fachgruppen werden die getroffenen Festlegungen für sinnvoll und absolut ausreichend erachtet.

 

Die Bestrebungen auf europäischer Ebene, im Rahmen der bevorstehenden Änderung der Strahlenschutzgrundnormen-Richtlinie die Festlegungen betreffend den Strahlenschutz bei natürlichen Strahlenquellen auszuweiten und gleichzeitig zu harmonisieren, werden ausdrücklich begrüßt, da derzeit die Regelwerke der einzelnen Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet noch sehr unterschiedlich sind.


Zu den Fragen 12 und 13:

 

Die Radon-Problematik ist im Zusammenhang mit radioaktiven Rückständen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie von sehr untergeordneter Bedeutung. Wie erläutert, werden alle für die Dosisabschätzungen notwendigen Untersuchungen und Messungen durch die unabhängigen Dosisüberwachungsstellen vorgenommen. Die bei der AGES angesiedelte Fachstelle für Radon wurde daher vom BMLFUW in dieser Angelegenheit nicht speziell befasst.

 

Die Radon-Fachstelle hat allerdings in der jüngeren Vergangenheit wertvolle Arbeiten bei der Erhebung von Messdaten in Arbeitsstätten und Wohngebäuden mit potentiell erhöhten Radonexpositionen geleistet. Als Beispiele können Projekte zur Radonbelastung in Kindergärten, Schulen und Amtsgebäuden, von Wasserversorgungsunternehmen oder von Schaubergwerken und -höhlen genannt werden.

 

 

Der Bundesminister: