4691/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 


An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0037 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. April 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 12. März 2010, Nr. 4815/J, betreffend

Protoplastenfusion

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 12. März 2010, Nr. 4815/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Die in Österreich registrierten Züchter von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Pflanzenarten wenden die Technik der Protoplastenfusion nicht an. Die Protoplastenfusion fand darüber hinaus bei in der EU verkehrsfähigen Pflanzensorten landwirtschaftlicher Kulturarten bisher nicht statt. Bei der Kartoffelzüchtung haben sich die mit der Protoplastenfusion erwarteten Zuchtziele nicht erfüllt. Es ist richtig, dass Protoplastenfusionen in der Hybridzüchtung bei Gemüsesorten durchgeführt wurden, nicht jedoch in Österreich.

 

Zu Frage 5:

 

Hiezu gehören Kohlgemüse und deren Verarbeitungsprodukte. Derzeit ist allerdings am Erzeugnis selbst (z.B. Karfiol) nicht nachweisbar, ob Protoplastenfusion angewendet wurde.

 

Zu Frage 6:

 

Es gibt hiezu keine Regelung, weder durch die EU-Bio-Verordnung 834/07, noch durch den österreichischen Lebensmittelcodex.

 

Die Codex-Unterkommission „Bio“ ist beim dafür zuständigen Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

 

Dass durch die Protoplastenfusion neue Inhaltsstoffe induziert werden, ist nicht bekannt. Für die Einstufung des Protoplastenfusionsverfahrens gemäß Gentechnikgesetz ist das Bundesministerium für Gesundheit, Gentechnikbehörde, zuständig. Nach derzeitigem Wissensstand wird die Protoplastenfusion nicht als Gentechnik eingestuft.

 

 

 

Der Bundesminister: