4691/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0037 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 27. April 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 12. März 2010, Nr. 4815/J, betreffend
Protoplastenfusion
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 12. März 2010, Nr. 4815/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die in Österreich registrierten Züchter von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Pflanzenarten wenden die Technik der Protoplastenfusion nicht an. Die Protoplastenfusion fand darüber hinaus bei in der EU verkehrsfähigen Pflanzensorten landwirtschaftlicher Kulturarten bisher nicht statt. Bei der Kartoffelzüchtung haben sich die mit der Protoplastenfusion erwarteten Zuchtziele nicht erfüllt. Es ist richtig, dass Protoplastenfusionen in der Hybridzüchtung bei Gemüsesorten durchgeführt wurden, nicht jedoch in Österreich.
Zu Frage 5:
Hiezu gehören Kohlgemüse und deren Verarbeitungsprodukte. Derzeit ist allerdings am Erzeugnis selbst (z.B. Karfiol) nicht nachweisbar, ob Protoplastenfusion angewendet wurde.
Zu Frage 6:
Es gibt hiezu keine Regelung, weder durch die EU-Bio-Verordnung 834/07, noch durch den österreichischen Lebensmittelcodex.
Die Codex-Unterkommission „Bio“ ist beim dafür zuständigen Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Dass durch die Protoplastenfusion neue Inhaltsstoffe induziert werden, ist nicht bekannt. Für die Einstufung des Protoplastenfusionsverfahrens gemäß Gentechnikgesetz ist das Bundesministerium für Gesundheit, Gentechnikbehörde, zuständig. Nach derzeitigem Wissensstand wird die Protoplastenfusion nicht als Gentechnik eingestuft.
Der Bundesminister: