4696/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am
2. März 2010 unter der Zl.4764/J-NR/2010 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend „den Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur
Frontex" an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15:
Sicherheitsfragen - und damit auch
die Kompetenz für
FRONTEX sowie für Rückführungs- und
Rückübernahmeabkommen- fallen
laut Bundesministeriengesetz nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Die bilaterale Entwicklungshilfe
wird nicht vom Abschluss von Rückübernahmeabkommen
abhängig gemacht. Im multilateralen Bereich hat eine
Rückübernahmeklausel in das Vertragswerk
von Cotonou der Europäischen Union mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP
Staaten) Eingang gefunden. (Art. 13, Abs.5, lit. c, i und ii). Laut Cotonou Abkommen sollen
sowohl alle EU-
als auch alle AKP Staaten die Rückkehr und Rückübernahme ihrer
Staatsbürger,
die sich illegal in einem AKP bzw. EU Staat aufhalten, akzeptieren. Jede Partei
kann verlangen,
spezifische Regelungen für die Rückübernahme durch Verhandlung
eines bilateralen Abkommens
festzuschreiben.