4696/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 2. März 2010 unter der Zl.4764/J-NR/2010 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „den Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex" an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 15:

Sicherheitsfragen - und damit auch die Kompetenz für FRONTEX sowie für Rückführungs- und
Rückübernahmeabkommen- fallen laut Bundesministeriengesetz nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Die bilaterale Entwicklungshilfe wird nicht vom Abschluss von Rückübernahmeabkommen
abhängig gemacht. Im multilateralen Bereich hat eine Rückübernahmeklausel in das Vertragswerk

von Cotonou der Europäischen Union mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP

Staaten) Eingang gefunden. (Art. 13, Abs.5, lit. c, i und ii). Laut Cotonou Abkommen sollen

sowohl alle EU- als auch alle AKP Staaten die Rückkehr und Rückübernahme ihrer Staatsbürger,
die sich illegal in einem AKP bzw. EU Staat aufhalten, akzeptieren. Jede Partei kann verlangen,
spezifische Regelungen für die Rückübernahme durch Verhandlung eines bilateralen Abkommens
festzuschreiben.