4698/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am        April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0055-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4755/J vom 2. März 2010 der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Der Umgang mit Ländern mit übermäßigem Defizit ist aufgrund der bestehenden rechtlichen Grundlagen der EU zu handhaben. Hier gibt es eine vorgesehene Verschärfung bei Nichtbeachtung der Regeln. Griechenland wurde bereits in Verzug gesetzt und hat sich bis jetzt an die durchaus strengen Vorgaben der EU gehalten. Die Finanzminister der EU haben eine engmaschige Überwachung beschlossen und auch finanzielle Sanktionen sind Teil des Instrumentenkatalogs der EU.


Zu 2. und 3.:

Der Euro und die Europäischen Institutionen haben sich in dieser globalen Finanzkrise als grundsätzlich wirkungsvolles Schild gegen globale Störungen herausgestellt. Um jedoch Problemen wie derzeit mit Griechenland künftig vorzubauen, sind die Europäische Kommission und die Eurogruppe am
15. März 2010 übereingekommen, verstärktes Augenmerk auf die Wettbewerbsposition einzelner Länder zu legen, da zu starke Unterschiede in der Struktur der einzelnen Mitglieder der Eurozone innerhalb einer Währungsunion über längere Zeit problematisch sind.

 

Zu 4. und 5.:

Ein Ausschluss eines Landes aus der Währungsunion ist im aktuellen EU-Vertrag nicht vorgesehen. Nur Deutschland hat im Zuge seiner Überlegungen über einen „Europäischen Währungsfonds“ den Ausschluss von nicht kooperativen, überschuldeten Ländern aus der Währungsunion angedacht. Da eine Vertragsänderung in absehbarer Zeit nicht realistisch ist, sollten wir die bereits jetzt möglichen Instrumente der internen Koordination, Überwachung bis hin zur Sanktionierung konsequent anwenden.

 

Zu 6.:

Ziel muss es weiterhin sein, dass alle EU-Länder eine stabilitätsorientierte Politik machen und die Kriterien für die Teilnahme an der Eurozone erfüllen, da dann die positiven politischen und ökonomischen Effekte am stärksten sind („Global Player“; Wegfall des Wechselkursrisikos, handelsschaffender Effekt, Senkung der Transaktionskosten).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.