4700/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0060-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4757/J vom 2. März 2010 der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Hauptproblem im Falle Griechenlands war die bewusste Verschleierung der wahren Haushaltslage. Aus diesem Grund wird gegenwärtig die Statistik-Verordnung der EU überarbeitet, sodass Eurostat in Zukunft stärkere Informations- und Kontrollrechte genießt. Somit werden statistische Manipulationen in Zukunft nicht mehr unentdeckt bleiben, und es kann frühzeitig mit Hilfe der im Rahmen des Verfahrens wegen übermäßigem Defizit zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich Sanktionsmechanismen, gegengesteuert werden.
Zu 2. und 3.:
Gemäß dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes sind die Staaten der Eurozone bei Bedarf bereit, im Rahmen eines Pakets, das eine erhebliche Finanzierung durch den Internationalen Währungsfonds und einen Mehrheitsanteil aus europäischen Finanzmitteln umfasst, zu koordinierten bilateralen Darlehen beizutragen.
Zu 4.:
Die Aufnahmekriterien sind seit dem Vertrag von Maastricht die gleichen. Es wird also wie bisher anhand der „Konvergenzkritierien“ und anderer wirtschaftlicher bzw. rechtlicher Eckdaten geprüft, ob ein Land die Bedingungen für einen Eurobeitritt erfüllt. Erfüllt ein Land diese, so muss es der Eurozone beitreten (ausgenommen jene Länder mit vertraglich abgesichertem Vorbehalt).
Mit freundlichen Grüßen