4703/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0056-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4760/J vom 2. März 2010 der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Informationspolitik und Serviceorientierung stellen für das Bundesministerium für Finanzen einen wichtigen Eckpfeiler für die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern dar. So darf es nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um die Möglichkeiten im Steuerrecht insbesondere rund um die Arbeitnehmerveranlagung und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Im Selbstverständnis der modernen Verwaltung als serviceorientierter Dienstleister legt das Bundesministerium für Finanzen daher jährlich das aktualisierte Steuerbuch auf. Damit auch wirklich jede einzelne Lohnsteuerzahlerin und jeder einzelne Lohnsteuerzahler von den im Steuerrecht enthaltenen Entlastungen bestmöglich profitieren kann, soll das Steuerbuch als nützlicher Ratgeber dienen. Selbstverständlich wird dieser in leicht verständlicher Sprache abgefasste Ratgeber dabei nicht nur im Internet als abrufbares Dokument angeboten, sondern auch in den Erfahrungswerten der Vorjahre entsprechender ausreichender Anzahl in gedruckter Form aufgelegt.


Auflagenstärke, Druckkosten und Grafik- beziehungsweise Setzkosten der deutschsprachigen Ausgabe des Steuerbuches seit der Ausgabe für das Jahr 2008 sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

Steuerbuch/

Jahr

Auflage

Druckkosten (brutto)

Grafik/Setzkosten dt. (brutto)

2008

400.000

Großteil des Drucks hausintern*; ca. 40.000 Stk. extern. Kosten: 45.000,00

2.796,00

2009

330.000

83.150,00

2.280,00

2010

540.000

171.700,00

5.400,00

Kosten, die hausintern anfallen, werden hier nicht aufgelistet (keine interne Kostenverrechnung)

 

Zu 3. bis 7.:

Die Steuerbücher 2008 und 2009 wurden in folgenden Fremdsprachen aufgelegt: Englisch, Ungarisch, Slowenisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch. Auflagenstärke, Druckkosten und Grafik- beziehungsweise Setzkosten sowie die Übersetzungskosten für diese beiden Ausgaben des Steuerbuches sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

 

Steuerbuch/

Jahr

Auflage

Druckkosten

Grafik/Setz-kosten (brutto)

Übersetzungs-kosten (brutto)

2008 engl.

13.000

 

1.716,00

5.820,00

2008 ungarisch

6.000

 

2.340,00

2.880,00

2008 slowenisch

7.200

hausintern

2.340,00

2.200,00 (Mwst.frei)

2008 kroatisch

8.400

 

2.340,00

3.615,60

2008 serbisch

7.800

 

2.340,00

2.880,96

2008 türkisch

9.900

 

2.340,00

3.960,00

Kosten Druck Fremd-sprachen gesamt (exkl. Slo.):

 

42.000,00

 

 

2009 engl.

12.800

hausintern

1.320,00

4.620,00

2009 ungarisch

6.000

hausintern

1.800,00

2.760,00

2009 slowenisch

7.100

hausintern

1.800,00

2.200,00 (Mwst.frei)

2009 kroatisch

8.300

hausintern

1.800,00

3.723,60

2009 serbisch

7.700

hausintern

1.800,00

2.969,28

2009 türkisch

9.800

hausintern

1.800,00

4.080,00

Kosten, die hausintern anfallen, werden hier nicht aufgelistet (keine interne Kostenverrechnung)


Die Entscheidung über die Auflage fremdsprachiger Broschüren folgt dem Kosten/Nutzen-Prinzip. Die Publikation des Steuerbuches in sechs verschiedenen Fremdsprachen war eine Serviceleistung des Bundesministeriums für Finanzen, die in den ersten Jahren sehr gut angenommen wurde. Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Nachfrage jedoch nachgelassen. Außerdem konnten durch die fremdsprachigen Steuerbücher die Anfragen auf den Finanzämtern nicht reduziert werden: Die fremdsprachige Publikation alleine reicht nicht aus, um das Ausfüllen der Formulare zu ermöglichen, Migrantinnen und Migranten mit Sprachbarrieren waren somit dennoch auf die Auskünfte in den Infocentern angewiesen. Man ist daher vermehrt dazu übergegangen, in Fremdsprachen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stark frequentierten Ämtern einzusetzen. Häufig handelt es sich dabei um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund, die mit der Minderheitensprache aufgewachsen sind und keine gesonderte Sprachschulung benötigen. Zusätzlich werden regelmäßig Sprachkurse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten, um ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Durch diese aktive Informationsarbeit kann zielführend und effizient weitergeholfen werden. Aus diesem Grund wurde auch das Steuerbuch 2010 nicht mehr in den oben genannten Fremdsprachen produziert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.