4703/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0056-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Zu 1. und 2.:
Informationspolitik und Serviceorientierung stellen für das Bundesministerium für Finanzen einen wichtigen Eckpfeiler für die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern dar. So darf es nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um die Möglichkeiten im Steuerrecht insbesondere rund um die Arbeitnehmerveranlagung und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Im Selbstverständnis der modernen Verwaltung als serviceorientierter Dienstleister legt das Bundesministerium für Finanzen daher jährlich das aktualisierte Steuerbuch auf. Damit auch wirklich jede einzelne Lohnsteuerzahlerin und jeder einzelne Lohnsteuerzahler von den im Steuerrecht enthaltenen Entlastungen bestmöglich profitieren kann, soll das Steuerbuch als nützlicher Ratgeber dienen. Selbstverständlich wird dieser in leicht verständlicher Sprache abgefasste Ratgeber dabei nicht nur im Internet als abrufbares Dokument angeboten, sondern auch in den Erfahrungswerten der Vorjahre entsprechender ausreichender Anzahl in gedruckter Form aufgelegt.
Auflagenstärke, Druckkosten und Grafik- beziehungsweise Setzkosten der deutschsprachigen Ausgabe des Steuerbuches seit der Ausgabe für das Jahr 2008 sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Steuerbuch/ Jahr |
Auflage |
Druckkosten (brutto) |
Grafik/Setzkosten dt. (brutto) |
2008 |
400.000 |
Großteil des Drucks hausintern*; ca. 40.000 Stk. extern. Kosten: 45.000,00 |
2.796,00 |
2009 |
330.000 |
83.150,00 |
2.280,00 |
2010 |
540.000 |
171.700,00 |
5.400,00 |
Kosten, die hausintern anfallen, werden hier nicht aufgelistet (keine interne Kostenverrechnung)
Zu 3. bis 7.:
Die Steuerbücher 2008 und 2009 wurden in folgenden Fremdsprachen aufgelegt: Englisch, Ungarisch, Slowenisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch. Auflagenstärke, Druckkosten und Grafik- beziehungsweise Setzkosten sowie die Übersetzungskosten für diese beiden Ausgaben des Steuerbuches sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Steuerbuch/ Jahr |
Auflage |
Druckkosten |
Grafik/Setz-kosten (brutto) |
Übersetzungs-kosten (brutto) |
2008 engl. |
13.000 |
|
1.716,00 |
5.820,00 |
2008 ungarisch |
6.000 |
|
2.340,00 |
2.880,00 |
2008 slowenisch |
7.200 |
hausintern |
2.340,00 |
2.200,00 (Mwst.frei) |
2008 kroatisch |
8.400 |
|
2.340,00 |
3.615,60 |
2008 serbisch |
7.800 |
|
2.340,00 |
2.880,96 |
2008 türkisch |
9.900 |
|
2.340,00 |
3.960,00 |
Kosten Druck Fremd-sprachen gesamt (exkl. Slo.): |
|
42.000,00 |
|
|
2009 engl. |
12.800 |
hausintern |
1.320,00 |
4.620,00 |
2009 ungarisch |
6.000 |
hausintern |
1.800,00 |
2.760,00 |
2009 slowenisch |
7.100 |
hausintern |
1.800,00 |
2.200,00 (Mwst.frei) |
2009 kroatisch |
8.300 |
hausintern |
1.800,00 |
3.723,60 |
2009 serbisch |
7.700 |
hausintern |
1.800,00 |
2.969,28 |
2009 türkisch |
9.800 |
hausintern |
1.800,00 |
4.080,00 |
Kosten, die hausintern anfallen, werden hier nicht aufgelistet (keine interne Kostenverrechnung)
Die Entscheidung über die Auflage fremdsprachiger Broschüren folgt dem Kosten/Nutzen-Prinzip. Die Publikation des Steuerbuches in sechs verschiedenen Fremdsprachen war eine Serviceleistung des Bundesministeriums für Finanzen, die in den ersten Jahren sehr gut angenommen wurde. Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Nachfrage jedoch nachgelassen. Außerdem konnten durch die fremdsprachigen Steuerbücher die Anfragen auf den Finanzämtern nicht reduziert werden: Die fremdsprachige Publikation alleine reicht nicht aus, um das Ausfüllen der Formulare zu ermöglichen, Migrantinnen und Migranten mit Sprachbarrieren waren somit dennoch auf die Auskünfte in den Infocentern angewiesen. Man ist daher vermehrt dazu übergegangen, in Fremdsprachen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stark frequentierten Ämtern einzusetzen. Häufig handelt es sich dabei um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund, die mit der Minderheitensprache aufgewachsen sind und keine gesonderte Sprachschulung benötigen. Zusätzlich werden regelmäßig Sprachkurse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten, um ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Durch diese aktive Informationsarbeit kann zielführend und effizient weitergeholfen werden. Aus diesem Grund wurde auch das Steuerbuch 2010 nicht mehr in den oben genannten Fremdsprachen produziert.
Mit freundlichen Grüßen