4718/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0061-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 30. April 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4781/J-NR/2010 betreffend Interministerielle Arbeitsgruppen, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die IMAG setzte sich ursprünglich aus Vertreterinnen und Vertretern von fünf Ministerien zusammen und wurde im Herbst 2009 um vier weitere Ressorts erweitert, sodass nunmehr insgesamt neun Ministerien involviert sind: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Frauen und öffentlicher Dienst, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Neben der Einbindung aller relevanten Ministerien stellt der umfassende Dialog und Austausch mit den Betroffenen bzw. deren Interessensvertretungen ein wesentliches Element der Arbeit der IMAG dar. Bisher sind in die Informationsgespräche der IMAG über 40 Institutionen (Interessensverbände, Sozialpartner, Verwertungsgesellschaften, Vertreterinnen und Vertreter von Kunsteinrichtungen und Ausbildungsstätten etc.) involviert.


An den bisherigen IMAG-Sitzungen haben in unterschiedlicher Besetzung und Beschickung Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen teilgenommen: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, ÖGB, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier - Interessensgemeinschaft work@flex, Industriellenvereinigung, Hauptverband Sozialversicherung, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, AMS Wien Landesgeschäftsstelle, Team 4 KünstlerInnen Service, Gebietskrankenkasse, IG Freie Theaterarbeit, Kulturrat Österreich, IG Kultur Österreich, Österreichischer Tanzrat, Musikergilde, Österreichischer Komponistenbund, Dachverband der Filmschaffenden, VDFS Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden, Verband Filmregie Österreich, VÖFS Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs, IG Bildende Kunst, IG Autorinnen Autoren, Übersetzergemeinschaft, MICA, Theatererhalterverband, Wiener Bühnenverein, Künstler-Sozialversicherungsfonds, L&R Sozialforschung, Literar Mechana, Austro Mechana, Österreichische Kulturdokumentation, Kulturkontakt Austria, UNESCO Österreich.

 

Dazu kommen noch Vertreterinnen und Vertreter diverser Kunstinstitutionen (ua. Tanzquartier, Impuls Tanz, Kunsthalle, Wiener Festwochen, Bundestheater) und Kunstuniversitäten sowie diverse Steuerberater und Rechtsanwälte (v.a. zu Steuerfragen und Urheberrecht).

 

Zusätzlich wurde zur vertiefenden Diskussion des Themas und zur Erweiterung des in die Debatte miteinbezogenen Personenkreises am 22. und 23. Juni 2009 in der Wiener Urania eine als Arbeitstagung konzipierte nationale Konferenz mit dem Titel „Prekäre Perspektiven? – Zur sozialen Lage der Kreativen“ abgehalten, an der über 150 Personen teilgenommen haben.

 

Zu Fragen 2 bis 9:

Mit der von mir initiierten IMAG wurde ein sehr ambitioniertes und äußerst arbeitsintensives Projekt gestartet. Ziel dieser ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, in die mittlerweile neun Ministerien involviert sind, ist es, in intensivem Dialog mit den Interessens- und Gewerkschaftsvertretungen die soziale Lage und die damit verbundenen Probleme der Kunstschaffenden umfassend zu erörtern und – im Sinne des Regierungsprogramms – gezielt Lösungs- und Verbesserungsansätze zu erarbeiten. Eine solche ressortübergreifende Arbeitsgruppe ist nicht nur für Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene einmalig – und wird dementsprechend auch international mit großem Interesse im Sinne einer Vorreiterrolle Österreichs verfolgt.

 

In bislang 32 IMAG-Sitzungen wurde nicht nur wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, sondern es ist im Rahmen der Informationsgespräche auch gelungen, eine Vielzahl von Informationsdefiziten weitgehend zu beseitigen sowie eine umfassende Klärung der rechtlichen Situation besonders im Sozialversicherungs- und Arbeitsmarktbereich (AMS und Arbeitslosenversicherung) herbeizuführen. Insofern kann die bisherige Performance der IMAG bereits jetzt als Erfolg verbucht werden.

 

Die Arbeit in den einzelnen Unterarbeitsgruppen ist – abhängig vom zeitlichen Aufwand (manche Unterarbeitsgruppen arbeiten bereits seit Sommer 2009, andere haben erst gegen Jahresende erstmals getagt) und der Komplexheit der Materie – verschieden weit gediehen. Dies betrifft sowohl die Behandlung auf Expertinnen- und Expertenebene (also die Aufbereitung der jeweiligen Themenbereiche innerhalb der IMAG) als auch die Debatte auf politischer Ebene in den jeweils zuständigen Ministerien, bei der es um die Prüfung und Ausarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen geht.

 

Abgesehen von den Maßnahmen im engeren Bereich der Kunstförderung, also in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, die laufend umgesetzt werden (Erhöhung des maximalen KSVF-Beitragszuschusses, Ausbau der Stipendien- Nachwuchs- und Mobilitätsprogramme, Filmschwerpunkt, Einführung von Zweijahresverträgen etc.), ist die Arbeit in den Unterarbeitsgruppen zur Sozialversicherung und zum Schauspielergesetz am weitesten fortgeschritten.

 

In ersterer liegt der Fokus auf der Schaffung eines Sozialversicherungs-Kompetenzzentrums als zentrale Anlaufstelle für selbständig und unselbständig tätige Künstlerinnen und Künstler unter dem Dach der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Ausarbeitung eines Modells der „Ruhendmeldung“ für „Neue Selbständige“ nach dem Vorbild der Ruhendmeldung für Gewerbetreibende, das bestehende Probleme mit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung minimieren soll.

In der Arbeitsgruppe zum Schauspielergesetz geht es um die Novellierung des Gesetzes aus dem Jahr 1922. Die Durchforstung und Neuformulierung der veralterten und der heutigen Gesetzeslage nicht mehr entsprechenden Passagen ist weitestgehend abgeschlossen, in den nächsten Gesprächsrunden steht der Geltungsbereich im Mittelpunkt.

 

Aber auch zu allen anderen Themenbereichen laufen derzeit intensive Gespräche auf inner- und interministerieller Ebene. Zudem sind für das Frühjahr 2010 weitere Sitzungen in Unterarbeitsgruppen anberaumt.

 

Zu Frage 10:

Es haben bislang 32 IMAG-Sitzungen stattgefunden, zwei interne Koordinierungsrunden, acht Sitzungen im Plenum zu den einzelnen Themenbereichen sowie 22 Sitzungen in Unterarbeitsgruppen: Sozialversicherung (8), Arbeitsrecht/Schauspielergesetz (8), Arbeitsmarkt (2), Urheberrecht (1), Mobilitätsbarrieren (1), Kunstförderung (1), Kunstförderung und Gender (1).

 

Zu Fragen 11 und 12:

Zur internen Arbeitsabstimmung wurden zwei eigens dafür anberaumte Koordinierungsrunden abgehalten. Weiters fanden vor jeder der acht Plenumsrunden Vor- und Nachbereitungsgespräche mit allen beteiligten Ministerien auf Beamtinnen- und Beamtenebene statt. Darüber hinaus gab und gibt es abseits der IMAG-Sitzungen eine Vielzahl von bilateralen Gesprächen unter Verwendung modernster Management- und Kommunikationstechnologien. Statistiken darüber liegen keine vor.

 

Zu Fragen 13 bis 24:

Für Anfang Juni ist eine große IMAG-Runde geplant, in der gemeinsam mit mir ein Resümee über die bisherige Arbeit der IMAG gezogen und ein Überblick über die in Aussicht genommenen bzw. bereits eingeleiteten Maßnahmen präsentiert wird. An diesem Zwischenbericht wird derzeit gearbeitet.


 

Unabhängig von kurz- bzw. mittelfristig zu erzielenden Verbesserungsmaßnahmen, die allen Beteiligten natürlich ein großes Anliegen sind, lässt sich aber bereits jetzt sagen, dass mit der durch die IMAG geschaffene ressortübergreifende Diskussionsplattform eine neue Dimension im Umgang mit den Anliegen und Problemen der Kunstschaffenden erschlossen wurde, die entscheidend dazu beitragen kann, dass die Rahmenbedingungen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des künstlerischen Lebens in Österreich nachhaltig verbessert werden können.

 

Zu Fragen 25 bis 27:

Es gibt eine Vielzahl von Dokumenten, die teilweise seit vielen Jahren existieren bzw. von den Interessens- und Gewerkschaftsvertretungen im Lauf des letzten Jahres angefertigt und in den jeweiligen IMAG-Sitzungen diskutiert wurden.

Die in den einzelnen IMAG-Sitzungen besprochenen Themen und Problembereiche wurden in Protokollen festgehalten und den Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmern übermittelt.

 

Entscheidend für die Arbeit der IMAG sind aber nicht die jeweiligen Zwischenberichte und Problemaufrisse, sondern – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – die Erarbeitung, Entwicklung und Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Künstlerinnen und Künstler. Dazu ist generell anzumerken, dass die Arbeit der IMAG auf die laufende Legislaturperiode hin angelegt und insofern als permanenter Prozess zu sehen ist.

 

Zu Fragen 28 bis 31:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 13 bis 24.

 

Zu Fragen 32 und 33:

Im Zuge der Evaluierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds trat ein deutliches Defizit an faktenbasierter Evidenz zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler zu Tage. Um für weitere Maßnahmen seitens der Politik eine valide Datenbasis zu schaffen, wurde daher seitens des Ressorts 2007 eine breit angelegte „Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“ beauftragt. Diese Studie wurde im November 2008 präsentiert und lieferte erstmals nach 30 Jahren eine umfassende Analyse der aktuellen Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Kunstschaffenden.

 

Eine Weiterentwicklung/Veränderung der sozialen Lage der Kunstschaffenden kann seriöser Weise nur durch neuerliche Untersuchung festgestellt werden. Eine solche Untersuchung erscheint ehestens in der nächsten Legislaturperiode sinnvoll.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.