4719/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0062-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 30. April 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4783/J-NR/2010 betreffend Verleih von Sammlungsgut durch Bundesmuseen, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 sowie 7 bis 11:

Die Inventarisierung zählt zu den Kernaufgaben der Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek. Bei den Vorgesprächen mit dem Rechnungshof und dem Bundesministerium für Finanzen wurde darauf hingewiesen, dass es anlässlich der Ausgliederung der Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek bedauerlicherweise von allen beteiligten Ressorts verabsäumt wurde, klare formale und zeitliche Vorgaben hinsichtlich der zu setzenden Prioritäten zu definieren. Diese Versäumnisse sollen rasch aufgearbeitet werden, es ist jedoch allen Beteiligten klar, dass die Inventarisierung mittel- und langfristig personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Vorab werden die Bundesmuseen/die Österreichische Nationalbibliothek in den Rahmenzielvereinbarungen aufgefordert, soweit erforderlich Maßnahmen zur Bestandssicherung durchzuführen und Umsetzungspläne für die Inventarisierung inklusive dem dafür nötigen Zeit- und Ressourcenaufwand vorzulegen. Diese werden die Basis für die Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen bilden, wie mit den dargestellten Zeitplänen zu verfahren sein wird. Eine Umsetzung ist daher nur in Abstimmung mit diesem Ministerium möglich.


Zu Fragen 2 und 3:

Die aufgabenorientierte Organisation des Leihverkehrs mit klaren Verantwortlichkeiten ist in den Museumsordnungen/Bibliotheksordnung vorgesehen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung, die Kontrolle erfolgt durch die Kuratorien.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nehmen ihre Verantwortung sehr ernst. Schon vor der Prüfung durch den Rechnungshof wurde die Rechtmäßigkeit der verliehenen Objekte überprüft und einige Exponate rückgeholt.

 

Zu Frage 6:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Zentralstelle) befinden sich derzeit folgende Objekte aus der Österreichischen Galerie Belvedere, wobei anzumerken ist, dass diese sich in einem Zwischenlager im Ministerium befinden und demnächst zurückgestellt werden:

 

Inv. 209

Konrad v. Eybesfeld

Inv. 144

Min. R. V. Hasner

Inv. 5573

Kinder a.d. Weg z. Erntefeld

Inv. 231

Frh. v. Helfert

Inv.200

Anton Frh. Hye. v. Glunek

Inv. 204

Sekt. -Chef K. Fiedleu

Inv. 156

Leo Graf Thun- Hohenstein

 

Weiters befindet sich zurzeit das Objekt „Tagesbett Modell 258 („Barcelona-Liege“), Mies van der Rohe“ als Leihgabe des MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst bis auf Widerruf im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 12:

Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist im Rahmen des aktuellen Regierungsabkommens vorgesehen und derzeit in Diskussion.

 

Zu Frage 13:

Die ehemalige „Sperrliste“ (= Liste mit Objekten, die nicht verliehen werden dürfen) ist bereits seit Jahren außer Kraft. Anstelle der Sperrliste sind im Rahmen der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes neue Qualitätsstandards für den Leihverkehr in Diskussion.

 

Zu Fragen 14 und 15:

Bei der seit 2003 laufenden Generalinventur des Sammlungsbestandes werden alle Objekte im Technischen Museum in einer Datenbank erfasst. Unter Aufsicht des Kuratoriums sollen im Rahmen dieser umfassenden Depotinventur bis spätestens 2017 alle Objekte im Bundeseigentum lückenlos erfasst und alle Verdachtsmomente hinsichtlich mutwilliger Entwendungen lückenlos aufgedeckt werden. Selbstverständlich sind dabei insbesondere auch die genannten Stichproben-Objekte zu berücksichtigen und ehestmögliche Klarstellung zu gewährleisten.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.