4723/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am        Mai 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0069-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4827/J vom 17. März 2010 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Im Hinblick auf die gemäß § 48a Bundesabgabenordnung gebotene abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht wird um Verständnis dafür ersucht, dass betreffend konkrete Abgabenverfahren keine Auskünfte erteilt werden können.

 

Zu 4. und 5.:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes und sind daher nicht von dem in § 90 GOG-NR normierten Fragerecht umfasst.

 

Zu 6.:

Die gegenständliche Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.