4723/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0069-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4827/J vom 17. März 2010 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Im Hinblick auf die gemäß § 48a Bundesabgabenordnung gebotene abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht wird um Verständnis dafür ersucht, dass betreffend konkrete Abgabenverfahren keine Auskünfte erteilt werden können.
Zu 4. und 5.:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes und sind daher nicht von dem in § 90 GOG-NR normierten Fragerecht umfasst.
Zu 6.:
Die gegenständliche Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen