511/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Dezember
2008 unter der Zl. 528/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Nichtdurchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens im Zuge der Erweiterung
des AKW Temelin“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Österreichische Botschaft Prag hat am 8. Juli 2008 über die Vorveröffentlichung von
Teilen des Energieberichts der unabhängigen tschechischen Regierungskommission unter
Vaclav Paces, in dem Nuklearenergie als annehmbare Option der Energiegewinnung
bezeichnet wird, berichtet. In der Folge hat sich die Betreiberfirma der Atomkraftwerke
(AKW) Temelin und Dukovany CEZa.s. am 11. Juli erstmals zu ihren Ausbauplänen der
Atomkraftwerke geäußert und für Temelin beim Umweltministerium einen Antrag auf
Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) im
Zusammenhang mit einem möglichen Ausbau gestellt. Der tschechische Umweltminister
sicherte in diesem Zusammenhang in den tschechischen Medien zu, dass das UVP-Verfahren
nach objektiven Kriterien und unter Einbeziehung von Experten aus den Nachbarländern (u. a.
Österreich, Deutschland) durchgeführt werde. Am 14. Juli 2008 gab CEZa.s. nähere
Informationen zum geplanten Ausbau des AKW Temelin dahingehend bekannt, dass mit dem
Ausbau 2013 begonnen werden könnte.

 

Über diese beiden Schritte hat die Österreichische Botschaft Prag am 16. Juli 2008 berichtet.
Diese Berichte wurden von meinem Ressort dem in Nuklearfragen federführenden
Bundesministerium für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
zur Kenntnis gebracht.

Mit Schreiben vom 6. August 2008 erfolgte die offizielle Notifizierung des UVP-Verfahrens
durch die tschechische Behörde an das BMLFUW, das eine österreichische Beteiligung am
18. August 2008 zugesagt hat.

Zu den Fragen 3 bis 6, 12 bis 15 und 18 bis 20:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 526/J-NR/2008 durch
den Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 529/J-NR/2008 durch
den Herrn Bundeskanzler.

Zu den Fragen 10 und 11:

Ich habe bereits bei meinem ersten bilateralen Arbeitsbesuch in Prag am 9. Jänner 2009
gegenüber meinem tschechischen Amtskollegen Außenminister Karel Schwarzenberg das
AKW Temelin zur Sprache gebracht. Ich habe dabei - wie auch meine Amtsvorgängerin - die
Position der österreichischen Bundesregierung zur Kernenergie im Allgemeinen und zum
AKW Temelin im Speziellen klar, konsequent und mit dem notwendigen Nachdruck
vermittelt.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 529/J-NR/2008 durch
den Herrn Bundeskanzler. Die Bundesregierung hält im Regierungsprogramm ausdrücklich
fest, dass sie eine umfassende Reform des EURATOM-Vertrags mit Nachdruck weiter
verfolgen und dabei eine enge Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten anstreben
wird.