5135/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2010
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möglich.
BM für Frauen und Öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 4. Mai 2010 unter der Nr. 5212/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Förderung und Unterstützung von Migrantinnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 7:
Ø Was unternehmen Sie, um die Unabhängigkeit von Migrantinnen zu fördern?
Ø Welche Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Migrantinnen setzen Sie?
Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine wichtige Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung und soziale Handlungsfähigkeit, das zeigen nicht zuletzt die Daten des neuesten Frauenberichts. Als Grundlage hierfür sind Sprachkompetenz und das Wissen über Rechte eine wesentliche Basis. Deshalb fördere ich im Rahmen meines Budgets unter anderem Frauenprojekte, die Migrantinnen Bildung und Beratung anbieten, durch die ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Österreich erleichtert wird, indem sie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen mit Migrationshintergrund setzen. Darunter fallen beispielsweise Empowerment, Beratung für den beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg sowie berufliche Höherqualifizierung, Bildung und Qualifikation, insbesondere hinsichtlich neuer Technologien. Weitere Schwerpunktbereiche bilden die Beratung von Migrantinnen in schwierigen sozialen Lebensumständen, wie Gewalterfahrung und/oder kultureller Entwurzelung, sowie die Information zu sozialen, rechtlichen und familiären Fragen und Gesundheitsprävention.
Um ein Zeichen gegen die Politik des gegeneinander Aufhetzens zu setzen, habe ich im März eine Dialogtour gestartet, die mich durch die Bundesländer führt. Es geht mir darum, Vorbildprojekte für ein besseres Zusammenleben kennenzulernen und den Dialog zwischen MigrantInnen und ÖsterreicherInnen zu fördern. Diese Projekte möchte ich in ganz Österreich weitertragen, damit das, was gut funktioniert auch in anderen Bundesländern umgesetzt werden kann.
Zu Frage 2:
Ø Weshalb haben Sie trotz ausreichender budgetärer Mittel noch immer keine Förderung für eine Notwohnung für von Zwangsverheiratung bedrohten Frauen und Mädchen vergeben?
Die Forderung nach einer Notwohnung ist im Regierungsprogramm verankert und ich habe in meinem Bereich deshalb auch budgetär dafür vorgesorgt. Da es sich bei einer derartigen Einrichtung um eine Opferschutzeinrichtung für Frauen und Mädchen handelt, halte ich es für sinnvoll, diese analog zu den anderen, in § 25 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verankerten, Opferschutzeinrichtungen einzurichten. Ich habe auch bereits Gespräche mit der Bundesministerin für Inneres und der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bezüglich der notwendigen Kofinanzierung geführt. Leider konnte noch keine Einigung über eine gemeinsame Umsetzung des Projektes und anteilige Finanzierung durch die beteiligten Ressorts erzielt werden.
Zu Frage 3:
Ø Wie hoch sind die budgetären Mittel, die Sie für die Dialogtour für ein besseres Zusammenleben zwischen ÖsterreicherInnen und MigrantInnen eingeplant haben?
Die allfällig anfallenden Kosten werden aus dem Budgetansatz 1/10018 bedeckt. Vom Beginn der Dialogtour im März 2010 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wurden für die Dialogtour € 4.234,- für Informationstätigkeiten ausgegeben.
Zu Frage 4:
Ø Was unternehmen Sie, um Migrantinnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen?
Mit 1. Jänner 2010 wurde im § 27 Abs. 1 NAG für Familienangehörige mit Niederlassungsbewilligung bereits ein eigenständiges Niederlassungsrecht für den Fall, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht mehr vorliegen, verankert.
Die Verbesserung der Situation von Migrantinnen ist mir auch weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen.
Zu Frage 5:
Ø Teilen Sie die Meinung der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, dass es bereits jetzt strafbar ist, wenn ein Mann eine Frau gegen ihren Willen zur Vollverschleierung zwingt, weil es sich dabei um Nötigung handelt?
Ja, bei Vorliegen der tatbildmäßigen Voraussetzungen handelt es sich meiner Ansicht nach um eine nach § 105 oder § 106 StGB strafbare Nötigung.
Weiters weise ich auf den neuen Tatbestand „Fortgesetzte Gewaltausübung“, § 107b StGB (in Kraft sein 1. Juni 2009) hin. Wenn der Täter „durch die Tat eine umfassende Kontrolle des Verhaltens der verletzten Person herstellt oder eine erhebliche Einschränkung der autonomen Lebensführung der verletzten Person bewirkt“ erhöht dies die Strafdrohung. Ohne der Entscheidung der Gerichte vorgreifen zu wollen sind Konstellationen denkbar, unter denen diese Gesetzesbestimmung zur Anwendung kommen kann.
Zu Frage 6:
Ø Treten Sie mit Ihrem Vorstoß für ein Burka-Verbot für eine Verschärfung der derzeitigen gesetzlichen Regelung betreffend das Vermummungsverbot ein?
Die Selbstbestimmung und die Durchsetzung der Frauenrechte haben für mich oberste Priorität. Ich habe in diesem Sinne auch dafür zu sorgen, dass die in der UNKonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau verankerten Rechte durchgesetzt werden. Darin ist unter anderem auch festgelegt, dass Bräuche und Praktiken, die Frauen diskriminieren, mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen sind.
Ich bin daher dafür, dass wir über ein Burka-Verbot in Österreich breit diskutieren. Die Diskussion um ein mögliches Verbot einer Burka ist die Chance, darüber zu reden, dass Frauen in unserem Land benachteiligt sind.