526/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0176 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. FEB. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Maga Christiane Brunner, Kolleginnen und                                 Kollegen vom 19. Dezember 2008, Nr. 518/J, betreffend Umsetzung der                                     Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Bezug auf den Gewässerbewirtschaftungs-­                        plan und die Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Maga Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Dezember 2008, Nr. 518/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Die Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) ist ein umfangreicher Planungsprozess, der eine intensive Zusammenarbeit zwischen übergeordneter und regiona­ler Planung d.h. zwischen Bund und Ländern aber auch eine Koordination mit weiteren Institutionen erfordert. Die gemeinsame Erarbeitung eines NGP- Entwurfes, die Einbeziehung aller Arten von Belastungen in die Überlegungen sowie die Aufstellung und Durchführung des Überwachungsprogramms haben in Summe zu einer Überschreitung der vorgesehenen Fristen geführt. Zum Teil waren aber auch Ergebnisse aus europäischen Prozessen (z.B. Interkalibrierung), auf denen in der Überwachung aufgebaut werden konnte, erst verspätet verfügbar.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die Arbeiten werden weiterhin zügig fortgeführt, sodass einer Vorlage des NGP-Entwurfs im Laufe des April diesen Jahres im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nichts mehr im Wege stehen sollte.

 

Zu Frage 5:

 

Wie bereits zu Frage 1 angeklungen ist, erfolgte die Rückmeldung durch die Landeshauptleute aus den oben genannten Gründen verzögert, mittlerweile liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) im Wesentlichen die erforderlichen Unterlagen vor.

 

Zu Frage 6:

 

Die Koordinierung mit unseren Nachbarstaaten ist ein kontinuierlicher Prozess, der im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen und Tagungen der Gewässerkommissionen zu den jeweiligen Themenstellungen (z.B. wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen, Monitoring, Prioritätensetzung etc.) laufend erfolgt.

 

Zu den Fragen 7 bis 14:

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planerstellung erfolgte in mehreren Schritten auf unterschiedlichen Ebenen:

 

Workshops des BMLFUW zu den Fragestellungen WRRL Umsetzung und zur Ist-Bestandsanalyse (Ergebnisse und daraus resultierender Handlungsbedarf); verschiedene Informationsveranstaltungen in einzelnen Bundesländern.

 


Workshops gemeinsam mit anderen Organisationen: z.B.: WWF-Öffentlichkeitsbeteiligung, ÖWAV – spezielle Fragen der Flussgebietsplanung

 

Zahlreiche Vorträge bei Stakeholdern auf Anfrage.

 

Einrichtung eines Runden Tisches Wasser Ende 2005. Der „Runde Tisch“ stellt den Versuch dar, eine neue „Dialogkultur“ als Schlüssel zur Entwicklung der österreichischen Wasser­wirtschaft zu etablieren. Am Runden Tisch nehmen nominierte Vertreter jener bundesweit tätigen Organisationen und Verbände teil, die in ihrer Gesamtheit im Wesentlichen die „wasserwirtschaftlich interessierten Stellen“ darstellen.

 

Auch für die Zeit nach der Erstellung des NGP- Entwurfes ist eine analoge Vorgangsweise geplant. So sind Workshops am 27.4.2009, Ende Juni 2009 und Ende September 2009 geplant.

Da es sich beim NGP um eine generelle bzw. übergeordnete Planung handelt, die Grundsätze aufstellt bzw. Prioritätensetzungen vornimmt, werden die Veranstaltungen sich in der Regel auch inhaltlich auf dieser Ebene bewegen. Geplante Veranstaltungen einiger Bundesländer können aufgrund der regionalen Kenntnisse der Planungsorgane mehr ins Detail gehen.

 

Durch eine Broschüre zum NGP Entwurf, eine sehr breite Versendung der Einladung zu den Workshops und Ankündigungen auf der Website soll, wie auch bisher, erfolgreich zu den Veranstaltungen eingeladen werden.

 

Für den Planentwurf selbst besteht der Anspruch, die Informationen so aufzubereiten, dass die Anliegen klar und präzise formuliert und damit allgemein verständlich sind. Dies soll durch konkrete Fragestellungen für diejenigen, die sich aktiv beteiligen möchten, unterstützt werden.

Entsprechend den Vorgaben des WRG ist eine 6-monatige Stellungnahmefrist geplant, die sich daraus ergebenden Anmerkungen und Anregungen sollen dann helfen, den Vorschlag zu überarbeiten. Die Stellungnahmen werden auf der Website zugänglich sein. Es ist weiters geplant, ein „Antwort-Dokument“ auf der Website des BMLFUW zu veröffentlichen, in welchem aufgezeigt werden soll, wie bzw. ob die Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

 


Die NGP-Entwürfe werden den bekannten davon berührten Stellen übermittelt, im Wasserinformationssystem Austria (WISA) sowie in den Ländern zur öffentlichen Einsichtnahme und Stellungnahme aufgelegt bzw. im Internet zur Verfügung gestellt. Die Tatsache der Auflage wird im Amtsblatt der Wr. Zeitung oder im Anzeigenteil einer weit verbreiteten Zeitung in amtlichen Publikationen oder im Internet mit dem Hinweis auf die Stellungnahmemöglichkeit unter Angabe der Fristen veröffentlicht.

 

An der Gestaltung der Website für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gearbeitet, eine Verlinkung mit anderen Websites zB. der Landesregierungen ist geplant.

 

 

Zu den wesentlichen Wasserbewirtschaftungsfragen bzw. zum Zeitplan und Arbeitsprogramm ist bislang eine Stellungnahme eingelangt, die auf der Website des BMLFUW eingesehen werden kann.

 

Der Bundesminister: