583/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0040-I/4/2009 Wien, am 10. März 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2009 unter der Nr. 650/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „e-voting“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11:

Ø      Beabsichtigen Sie, das „e-voting“ in dieser Legislaturperiode auch für andere Wahlen einzuführen, wenn sie eine 2/3 Mehrheit im Parlament bekommen?

Ø      Wenn ja, wie wird der Ausschluss von Manipulationen garantiert?

Ø      Wie wird einer Verletzung des Wahlgeheimnisses durch sicherheitstechnische Fehler entgegengewirkt?

Ø      Wie werden Fehler in Daten oder Programmen ausgeschlossen?

Ø      Wie wird eine Ungleichbehandlung von Wählern, z.B. trotz fehlendem Equipment, ausgeschlossen?

Ø      Wie wird die Gültigkeit der Wahl überwacht?

Ø      Durch wen wird die Gültigkeit der Wahl überwacht?

Ø      Hat es schon Vorbereitungen betreffend e-voting für die Wahlen zum Europäi­schen Parlament gegeben?

Ø      Wenn ja, welche konkret?

Ø      Wenn ja, welche Firmen oder Institutionen wurden damit beauftragt?

Ø      Wenn ja, hat es Ausschreibungen gegeben, um solche Angebote einzuholen?

 

 

Die Einführung von „e-voting“ bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern, die eine Änderung im B-VG erforderlich machen würde, ist im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode nicht vorgesehen und somit nicht beabsichtigt.