583/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0040-I/4/2009 Wien, am 10. März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2009 unter der Nr. 650/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „e-voting“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Ø Beabsichtigen Sie, das „e-voting“ in dieser Legislaturperiode auch für andere Wahlen einzuführen, wenn sie eine 2/3 Mehrheit im Parlament bekommen?
Ø Wenn ja, wie wird der Ausschluss von Manipulationen garantiert?
Ø Wie wird einer Verletzung des Wahlgeheimnisses durch sicherheitstechnische Fehler entgegengewirkt?
Ø Wie werden Fehler in Daten oder Programmen ausgeschlossen?
Ø Wie wird eine Ungleichbehandlung von Wählern, z.B. trotz fehlendem Equipment, ausgeschlossen?
Ø Wie wird die Gültigkeit der Wahl überwacht?
Ø Durch wen wird die Gültigkeit der Wahl überwacht?
Ø Hat es schon Vorbereitungen betreffend e-voting für die Wahlen zum Europäischen Parlament gegeben?
Ø Wenn ja, welche konkret?
Ø Wenn ja, welche Firmen oder Institutionen wurden damit beauftragt?
Ø Wenn ja, hat es Ausschreibungen gegeben, um solche Angebote einzuholen?
Die Einführung von „e-voting“ bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern, die eine Änderung im B-VG erforderlich machen würde, ist im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode nicht vorgesehen und somit nicht beabsichtigt.