5915/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0266-II/A/9/2010
Wien, am 1. September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6187/J der Abgeordneten Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Deimek und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Zu der in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Problematik ist festzuhalten, dass es sich bei Luftmatratzen grundsätzlich nicht um Spielzeug, sondern um Freizeitprodukte handelt, die nicht Gegenstand des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) sind, sondern dem Produktsicherheitsrecht unterliegen und somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallen.
In diesem Zusammenhang ist ein Fachgutachten zu einer ähnlichen Produktgruppe, nämlich Planschbecken, die ebenfalls nicht Gegenstand des LMSVG sind, anzuführen: diese im Rahmen eines Projekts abgegebene, immer noch gültige Stellungnahme des Instituts für Tumorbiologie und Krebsforschung der Med. Universität Wien (Prof. Bursch) aus dem Jahr 2002 relativiert eventuelle Gesundheitsrisiken und lässt folgende Schlussfolgerungen zur gesundheitlichen Bewertung zu:
1.) Die Zeit direkten Kontakts mit der Oberfläche ist über das Jahr gesehen äußerst gering
2.) Es käme nur eine Aufnahme durch direktes Lutschen/Kauen in Frage
3.) Selbst bei „worst case“-Annahmen ist keine Überschreitung von ADI-Werten zu erwarten:
Zitat: „Die oben durchgeführten Abschätzungen zur Aufnahme von Phthalaten…“ aus der Verwendung von Planschbecken „..sowie der Vergleich dieser geschätzten Aufnahmemengen mit ADI-Werten, die immerhin für den Gesundheitsschutz bei lebenslanger Exposition ausgelegt sind, lassen kein gesundheitliches Risiko für Kinder erkennen.“
Ich darf aber darauf hinweisen, dass mein Ressort im Sommer eine Aktion zur Marktüberwachung bei Wasserspielzeug gestartet hat, bei der unterschiedliche im Handel befindliche aufblasbare Wasserspielzeuge aus PVC, wie z.B. Schwimmreifen mit Spielzeugcharakter (Tiergestalt,…) gemäß der österreichischen Spielzeugverordnung zu überprüfen waren. Diese Aktion ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen, Ergebnisse sind im Oktober zu erwarten.