6319/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.11.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/131-PMVD/2010 19. November 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Amon, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. September 2010 unter der Nr. 6386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Weiterbeschäftigung von Lehrlingen an der Fliegerwerft Zeltweg" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Das ÖBH leistet einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag und erhöht durch eine fundierte Ausbildung die Zukunftschance vieler junger Menschen, auch wenn nicht alle Lehrlinge nach ihrem Lehrabschluss in ein Dienstverhältnis übernommen werden können. Im übrigen werden die Lehrlinge über diesen Umstand vorab informiert.
Zu 3:
22 Lehrlinge.
Zu 4:
Bisher wurden Lehrlinge in der Fliegerwerft in Zeltweg ausgebildet. Nunmehr stehen auch am Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn Lehrlinge in Ausbildung, diese haben ihre Lehre aber noch nicht abgeschlossen.
Zu 5:
16 Personen.
Zu 6:
Allen Lehrlingen steht nach Abschluss ihrer Lehre eine Laufbahn als Berufssoldat offen, sofern sie die dafür notwendige körperliche Eignung aufweisen.
Zu 7:
16 Luftfahrzeugtechniker/Luftfahrzeugmechaniker.
Zu 8:
Der Organisationsplan der Fliegerwerft in Zeltweg steht derzeit in Überarbeitung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass konkrete Aussagen über den zukünftigen Personalbedarf erst nach Fertigstellung der Überarbeitung möglich sind.
Zu 9 und 10:
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6154/J (Nr. 6097/AB).
Zu 11:
Die Personalkosten für einen Lehrling zum Luftfahrzeugmechaniker betragen im ersten Lehrjahr rund 8.300 €, im zweiten Lehrjahr rund 11.200 €, im dritten Lehrjahr rund 15.900 € und im vierten Lehrjahr rund 21.500 €.
Zu 12:
Das Verhältnis der Personalkosten für Lehrlinge zu den Personalausgaben der UT0 beträgt 0,26%.
Zu 13:
Nein.
Zu 14:
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5504/J (Nr. 5540/AB).