6333/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0189-I/4/2010                                      Wien, am 23. November 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2010 unter der Nr. 6460/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend EU-Forschungsprojekt „INDECT“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11, 13 bis 15, 18, 22, 23 sowie 25 bis 28:

Ø  Ist der Staat Österreich an diesem Projekt beteiligt?

Ø  Wenn ja, wie hoch ist der Betrag, mit dem Österreich beteiligt ist?

Ø  Aus welchem Budget wird dieser Betrag entnommen?

Ø  Stimmt es, dass die Fachhochschule Technikum Wien im ,,Indect“ Konsortium vertreten ist?

Ø  Stimmt es, dass die burgenländische Firma X-Art ProDivision im ,,Indect“ vertre­ten ist?

Ø  Wenn ja, wie sind diese zu der Beteiligung gekommen?

Ø  War der Staat Österreich an der Vermittlung beteiligt?

Ø  Wenn ja, wer zeichnet dafür verantwortlich?

Ø  Ist der Staat Österreich an der Vermittlung beteiligt?

Ø  Wenn ja, in welcher Höhe?

Ø  Ist eine künftige Einführung von ,,Indect“ in Österreich geplant?

Ø  Wann ist mit einer Einführung zu rechnen?


Ø  Wer oder was sollte durch ,,Indect“ überwacht werden?

Ø  Zu welchem Zweck würde durch ,,Indect“ überwacht werden?

Ø  Welche Kosten würden im Falle einer Einführung anfallen?

Ø  Welche Personengruppe sollte mit Hilfe von ,,Indect“ Überwachungen durch­führen?

Ø  Würden diese Personen noch besonders geschult?

Ø  Ist geplant bei Einführung von ,,Indect“ in Österreich unbemannte Drohnen an­zukaufen?

Ø  Wenn ja, gibt es hier Angebote?

Ø  Welche Kosten würden anfallen?

Ø  Wie steht dieses Projekt mit dem ,,Terrorist Finance Tracking Programm“ in Ver­bindungen?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Zu den Fragen 12, 16, 17, 19 bis 21 und 24:

Ø  Wenn ja, wie lässt sich dieses Projekt mit dem Datenschutzgesetz vereinbaren?

Ø  Würden betroffene über die Überwachung informiert?

Ø  Wenn ja, wann würden sie informiert werden?

Ø  Wären für den Fall der Einführung Gesetzesänderung notwendig?

Ø  Wäre für den Fall der Einführung eine Verfassungsänderung notwendig?

Ø  Wer wäre für die Nutzung von ,,Indect“ verantwortlich?

Ø  Wer würde die Gesetzmäßigkeit der Nutzung überwachen?

 

Das Bundeskanzleramt ist mit dem Forschungsprojekt „INDECT“ nicht befasst.

 

Darüber hinaus ist auch nicht bekannt, ob eine künftige Einführung von „INDECT“ geplant ist. Es ist daher nicht abzusehen, ob eine allfällige Einführung von „INDECT“ mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar wäre oder eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung erforderlich wäre oder wann Betroffene informiert würden bzw. wer für die Nutzung von „INDECT“ verantwortlich wäre.

 

Hinsichtlich der Überwachung der Gesetzmäßigkeit für den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000) allgemein verweise ich auf die Befugnisse der Datenschutzkommission.

 

Mit freundlichen Grüßen