6341/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0231-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6419/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Führung der Strafverfahren in der Causa AvW“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Zusammenhang mit der Causa AvW sind derzeit achtzehn Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ein Verfahren befindet sich im Stadium der Hauptverhandlung.

Zu 2:

Das erste (anfragerelevante) Ermittlungsverfahren begann am 16. Oktober 2008 und endete mit Einbringung der Anklage am 21. September 2010. Die achtzehn derzeit noch anhängigen Ermittlungsverfahren wurden aus diesem Ursprungsverfahren getrennt oder während des Ursprungsverfahrens eingeleitet.


Zu 3:

Es sind derzeit zwei Staatsanwälte mit der Bearbeitung dieser Verfahren befasst.

Zu 4:

Es wurde ein IT-Dienstleister mit Consulting- und Werkleistungen zur EDV-Unterstützung der Verfahren beauftragt.

Zu 5 bis 7:

Es wurde in zwei Fällen auf Ausschließung (§§ 43 ff StPO) von Richtern erkannt, was zur Übertragung der Zuständigkeit an andere Richter führte. Dies betraf eine Einzelrichterin in Haft- und Rechtsschutzsachen des Landesgerichtes Klagenfurt sowie einen Richter des Oberlandesgerichtes Graz. 

Zu 8 bis 10:

Es gab drei Wechsel der zuständigen Sachbearbeiter.

Ein Wechsel betraf den die Revision vornehmenden Staatsanwalt, weil der hiefür zuständige Gruppenleiter in den Ruhestand übertrat.

Der zweite Wechsel betraf die ursprünglich aktenführende Staatsanwältin, die vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch nahm.

Schließlich wurde eines der achtzehn Ermittlungsverfahren wegen Überlastung der aktenführenden Staatsanwälte zunächst einer weiteren Staatsanwältin zur Bearbeitung übertragen, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen wieder rückübertragen. 

Zu 11:

Es wurden drei Berichte an das Bundesministerium für Justiz weitergeleitet. Davon dienten zwei Berichte lediglich der Information, nachdem das jeweilige Vorhaben bereits durch die zuständige Oberstaatsanwaltschaft genehmigt worden war.

 

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)