6356/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0207-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6433/J vom 23. September 2010 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 6.:

Die Untersuchung einer Auftragserteilung eines Konzessionärs zur Erstellung eines Gutachtens bzw. die Beurteilung einer Gutachtensqualität fällt nicht in den Aufsichtsumfang des § 19 GSpG, wonach der Spielbankkonzessionär auf die Einhaltung der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes, des Konzessionsbescheides sowie sonstiger glücksspielrechtlicher Bescheide des Bundesministers für Finanzen zu überwachen ist.

 

Die vorliegenden Fragestellungen betreffen demnach keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.


Zu 4. und 5.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen zu allfälligen Interventionen der Casinos Austria bzw. der Österreichischen Lotterien sowie zu allfälligen Interventionen von Politikern des BZÖ aus dem Jahr 2006 bezüglich möglicher Änderungen im Glücksspielrecht keine Akten oder sonstige Informationen vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen