6372/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Zahl 6450/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundversorgung von Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Fremde ohne Aufenthaltsrecht, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde, sind gemäß Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 2 Grundversorgungsvereinbarung –     Art. 15a B-VG, BGBl I 2004/80, Zielgruppe der Grundversorgung, wenn sie hilfsbedürftig und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.