6372/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Zahl 6450/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundversorgung von Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Fremde ohne Aufenthaltsrecht, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde, sind gemäß Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 2 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl I 2004/80, Zielgruppe der Grundversorgung, wenn sie hilfsbedürftig und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.