6379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

GZ. BMVIT-11.000/0024-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . November 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Nr. 6458/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Section Control in Oberösterreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen wurden im Bereich der Section Control auf der A8 insgesamt registriert, aufgegliedert nach Monaten?

Ø  Wie viele der registrierten Geschwindigkeitsübertretungen betreffen Fahrzeuglenker mit ausländischen behördlichen Kfz-Kennzeichen, aufgegliedert nach Monaten und Herkunftsland?

 

In Vollziehungsangelegenheiten der Straßenverkehrsordnung kommt der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Kompetenz zu. Daher liegen mir auch keine Informationen über Anzahl, Durchführung und Ausgang von Verwaltungsstrafen aufgrund von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung vor.


Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin für Inneres gerichteten, gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 6442/J-NR/2010.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Bei wie vielen der unter Punkt 2 genannten Geschwindigkeitsübertretungen wurde kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, aufgegliedert nach Monaten, Herkunftsland und mit welcher Begründung?

Ø  Bei wie vielen der unter Punkt 2 genannten Geschwindigkeitsübertretungen wurde ein Verwaltungsstrafverfahren rechtskräftig abgeschlossen, aufgegliedert nach Monaten, Herkunftsland und eingehobenen Verwaltungsstrafen?

 

Geschwindigkeitsmessungen fallen als Teil der Vollziehungstätigkeit in den Zuständigkeitsbereich der Länder.