6381/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0025-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . November 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Nr. 6467/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Strafverfolgung Radarstrafen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Ø  Mit welchen Staaten hat Österreich derzeit ein gültiges Vollstreckungsabkommen?

Ø  Verkehrsstrafen welcher Staaten werden in Österreich vollstreckt?

Ø  In welchen Staaten werden Verkehrsstrafen aus Österreich tatsächlich vollstreckt?

 

 

In Durchführung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen wurde für Österreich für den Verwaltungsstrafbereich das EU-Verwaltungs-strafvollstreckungsgesetz- EU-VStG erlassen. Aufgrund dieser rechtlichen Grundlage werden nicht nur für den Verkehrsstrafenbereich, sondern für den gesamten Verwaltungsstrafbereich Strafen aus allen Mitgliedstaaten und von allen Mitgliedstaaten vollstreckt.


Ansonsten darf ich darauf hinweisen, dass dieses Gesetz in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts fällt. Ein bilaterales Vollstreckungsabkommen besteht mit Deutschland.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø  Wie hoch ist der finanzielle Schaden für die Republik Österreich auf Grund nicht eingenommener Bußgelder in den letzten 5 Jahren (aufgegliedert auf Jahre und Herkunft der Temposünde)?

Ø  Wie viel Prozent der Radarstrafen der letzten 5 Jahre waren nicht vollstreckbar (aufgegliedert auf Jahre und Herkunft der Temposünder)?

Ø  Was gedenken Sie zu tun, um diesen Sachverhalt zu ändern?

 

 

Geschwindigkeitsmessungen fallen als Teil der Vollziehungstätigkeit in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Mir kommt schon aus verfassungsrechtlichen Gründen in Vollziehungsange-legenheiten der Straßenverkehrsordnung keine Kompetenz zu; daher liegen mir auch keine Informationen über Anzahl, Durchführung und Ausgang von Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung vor.

 

Derzeit werden auf EU-Ebene intensive Verhandlungen geführt, um eine Verbesserung hinsichtlich des gegenseitigen Austausches von Fahrzeug-Halterdaten bei bestimmten Verkehrsrechtsverstößen zu erreichen und dadurch eine effizientere Verfolgung solcher Delikte zu ermöglichen. Seitens Österreichs werden diese Verhandlungen intensiv vorangetrieben.

Gleichzeitig ist geplant so rasch als möglich EUCARIS, dem Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem beizutreten.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Wann werden Ihre Frontal-Radaranlagen endlich brauchbare Bilder und somit Beweise liefern?

 

 

In der StVO wurden die gesetzlichen Grundlagen für Radarüberwachung mit Frontfotografie geschaffen. Die Errichtung und der Einsatz solcher Anlagen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.