6382/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 7. Oktober 2010 unter der Nr. 6568/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach Auskunft der ÖBB wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Besteht die Möglichkeit, eine Generalsanierung der Linzer Eisenbahnbrücke durchzuführen?

Ø  Wenn ja, durch wen?

Ø  Wenn ja, welche Dauer und welche Kosten würde eine solche Generalsanierung verursachen und wer kommt für die Kosten der Sanierung auf?

Ø  Wenn ja, für welche Zwecke und wie lange könnte die Linzer Einsenbahnbrücke nach erfolgter Generalsanierung weiter benützt werden?

Wie mir die ÖBB mitteilen, ist eine Generalsanierung der Linzer Eisenbahnbrücke zwar technisch möglich, jedoch ist zu bedenken, dass eine Generalsanierung keine Erneuerung der Brücke, sondern nur eine Wiederherstellung des planmäßigen Zustandes der alten Tragwerke - mit überwiegend alten Materialien - bedeuten würde. Eine Aussage über die mögliche Zeitdauer einer Weiterbenutzung nach erfolgter Generalsanierung kann nur bedingt getroffen werden, da - wie bereits angeführt - die überwiegend alten Materialien der Tragwerke belassen würden.

Eine Kostenschätzung sowie Kostentragungsregelungen bedingen vorweg einer Klärung, durch wen eine Generalsanierung durchzuführen wäre und ob eine Generalsanierung überhaupt technisch, wirtschaftlich und betriebsrelevant sinnvoll ist. Eine Generalsanierung würde eine Verkehrsperre für ca. ein Jahr bedingen, da die drei Haupttragwerke ausgeschwommen und an Land saniert werden müssten.


Zu den Fragen 5 bis 8 und 10:

Ø  Welche Varianten für einen Neubau der Brücke werden derzeit geprüft und wie stellen sich die einzelnen Varianten im Detail dar?

Ø  Wer ist für die Neuerrichtung einer Brücke zuständig?

Ø  Wie lange würde die Neuerrichtung einer Brücke dauern?

Ø  Wie hoch wären die Kosten für die Neuerrichtung einer Brücke und wer würde für die Kosten einer Neuerrichtung aufkommen?

Ø  Wenn ja, ist angedacht, zusätzlich im unmittelbar anschließenden Bereich eine neue Donauquerung zu errichten?

Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG werden derzeit keine Neubauvarianten untersucht, da die ÖBB- Infrastruktur AG keinen Bedarf an einer befahrbaren Brücke hat, da die bestehende fast zur Gänze vom Straßenverkehr benutzt wird.. Ende September wurde von der Stadt Linz und der Linz AG das neue Straßenbahnkonzept den Medien präsentiert, worin angekündigt wurde, dass seitens der Linz AG eine neue Donaubrücke für Straßenbahn und Autoverkehr geplant ist. Für die Neuerrichtung der Brücke ist der nachfolgende Nutzer zuständig. Da die ÖBB-Infrastruktur AG derzeit keine Neubauvarianten untersucht, liegen auch bisher keine Kostenschätzungen vor.

Zu Frage 9:

Ø  Ist es möglich, die derzeit bestehende Eisenbahnbrücke als ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzte Brücke zu erhalten und wenn ja, welche Kosten würde dies verursachen?

Aus Sicht der ÖBB ist es grundsätzlich möglich, dass die bestehende Eisenbahnbrücke ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, wobei jedoch über die hinkünftige Verantwortung und Zuständigkeit für die Brücke eine Regelung mit der Stadt Linz herbeizuführen wäre.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø  Gab es im Hinblick auf notwendige Sanierungsarbeiten in der Vergangenheit Versäumnisse der ÖBB?

Ø  Wäre die Tatsache, dass nunmehr durch Notsanierungsmaßnahmen ein Betrieb der Eisenbahnbrücke bis maximal Ende 2012 gewährleistet ist und danach unabhängig von einer künftigen Problemlösung jedenfalls davon auszugehen ist, dass im Bereich der jetzigen Eisenbahnbrücke für längere Zeit keine Donauquerung zur Verfügung steht, aus ihrer Sicht durch rechtzeitige und konsequente Überprüfung des Zustands der Eisenbahnbrücke in der Vergangenheit zu verhindern gewesen?

Laut Auskunft der ÖBB wurde an der Linzer Eisenbahnbrücke - wie bei sämtlichen Brücken im ÖBB-Bereich - die Überprüfung des Zustandes und die Instandhaltung im erforderlichen Umfang fachgerecht durchgeführt.


Zu den Fragen 13, 14 und 17:

Ø  Liegt bereits eine Entscheidung des Bundesdenkmalamts zur Eisenbahnbrücke vor?

Ø  Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Ø  Wann kann mit einer konkreten Entscheidung betreffend die Zukunft der Eisenbahnbrücke gerechnet werden?

Wie mir die ÖBB mitteilen, liegt seit Anfang September ein Gutachten des Bundesdenkmalamtes vor. Hiezu laufen Abstimmungsgespräche mit dem Bundesdenkmalamt. Hinsichtlich einer Entscheidungsfindung durch das Bundesdenkmalamt kann seitens meines Ressorts zuständigkeitshalber keine Aussage getroffen werden.

Zu den Fragen 15 und 16:

Ø  Gibt es eine Verkehrslösung für den Zeitraum, in dem die Linzer Eisenbahnbrücke gesperrt sein wird bzw. keine Donauquerung im Bereich der bestehenden Eisenbahnbrücke zur Verfügung steht?

Ø  Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?

Durch geeignete Ersatzmaßnahmen kann der Eisenbahnverkehr auf der Mühlkreisbahn durchaus auch ohne Verbindung zum Hauptbahnhof Linz abgewickelt werden.