6383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2010 unter der Zl. 6452/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kooperation der israelischen Streitkräfte mit dem österreichischen Bundesheer“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) war in die Vorbereitung des Besuches einer Delegation des israelischen Verteidigungsministeriums im Mai 2010 nicht eingebunden.

Zu Frage 2:

Die Inhalte des hier zu behandelnden Memorandums of Understanding fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Dieses Memorandum of Understanding sieht insbesondere sicherheitspolitische Konsultationen zwischen Israel und Österreich zur Förderung des Friedensprozesses im Nahen und Mittleren Osten vor, was vor allem im Interesse der österreichischen UN-Soldaten am Golan zu sehen ist.


Zu den Fragen 3 bis 9:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Zu Frage 10:

Nein.

Zu Frage 11:

Das völkerrechtliche Neutralitätsrecht kommt nur bei einem Krieg im völkerrechtlichen Sinn zum Tragen. Dies ist nur dann gegeben, wenn wenigsten eine Partei ihren „animus belligerendi“ durch entsprechende Handlungen zum Ausdruck bringt, d.h. tatsächlich die gesamten friedlichen Beziehungen durch kriegerische ersetzt. Dies ist bei Israel derzeit nicht der Fall. Daher sprechen weder der Status der immerwährenden Neutralität Österreichs noch außenpolitische Überlegungen gegen sicherheitspolitische Konsultationen mit dem israelischen Verteidigungsministerium.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.