6386/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-90180/0042-III/1/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6475/J der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek und anderer Abgeordneter betreffend Konsumentengefährdung durch Quecksilber in Energiesparlampen wie folgt:

 

Wie bereits anläßlich einer ähnlich lautenden Anfrage ausgeführt (PA Nr. 2162/J) ist vorweg festzuhalten, dass mein Ressort in die Entscheidungsprozesse zur verpflichtenden Einführung von Energiesparlampen nicht eingebunden war und diesbezüglich auch über keine einschlägige Expertise verfügt. Die entsprechende Regelung wurde im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie getroffen, die in Österreich in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt (vgl. Ökodesign-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 126/2007).

 

Zur Frage 1:

Dazu liegen mir keine Daten vor.

Zu den Fragen 2, 4 und 5:

Da das Abfallwirtschaftsrecht nicht in meinen Kompetenzbereich fällt, ersuche ich diese Fragen an den zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu richten.

Zu den Fragen 3 und 6:

Gängige Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber (höchstens 4mg), das aber nur in den seltenen Fällen austreten kann, wenn die Lampe zerbricht. Selbst dann werden nur sehr geringe Mengen an Quecksilber freigesetzt. Zum Vergleich: die früher üblichen Quecksilber-Fieberthermometer, bei denen noch dazu eine hohe Bruchgefahr bestand, enthielten ungefähr die 500fache Menge an Quecksilber. Das Gefahrenpotential bei Energiesparlampen ist daher als äußerst gering zu beurteilen.

Über weitere, möglicherweise gesundheitsgefährliche Inhaltsstoffe in Energiesparlampen ist mir nichts bekannt.

Im Falle eines Lampenbruchs gelten ähnliche Verhaltensregeln wie beim Bruch eines Fieberthermometers (Einatmen und angreifen vermeiden, Bruchstücke vorsichtig mit Handschuhen einsammeln und luftdicht verschlossen – etwa in einem Schraubglas – als Sondermüll entsorgen, keinesfalls einen Staubsauger verwenden, gründlich lüften). Informationen über die richtige Entsorgung von Energiesparlampen müssen auf der Verpackung und der Website des/r Inverkehrbringers/in gegeben werden.

Mittlerweile  werden am Markt auch spezielle Energiesparlampen mit Bruchschutz oder Silikonummantelung angeboten, die z.B. zur Verwendung in Kinderzimmern gedacht sind, um das Risiko eines Lampenbruchs bzw. des Quecksilberaustritts bei Lampenbruch noch weiter zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen