6985/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1144-III/5/a/2010

Wien, am     . Jänner 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2010 unter der Zahl 7083/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Stephaneum-Heimschule der Schulbrüder/Nordisches Leistungszentrum in Bad Goisern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Entsprechend der Bund-Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist die Durchführung der Grundversorgung nach Zulassung zum Asylverfahren ausschließlich Ländersache. Sämtliche operativen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang, unter anderem die Errichtung von Asylwerberunterkünften, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.