6985/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/1144-III/5/a/2010
Wien, am . Jänner 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2010 unter der Zahl 7083/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Stephaneum-Heimschule der Schulbrüder/Nordisches Leistungszentrum in Bad Goisern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Entsprechend der Bund-Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist die Durchführung der Grundversorgung nach Zulassung zum Asylverfahren ausschließlich Ländersache. Sämtliche operativen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang, unter anderem die Errichtung von Asylwerberunterkünften, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.