7012/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1255-II/1/b/2010

Wien, am      . Februar 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp und Angela Lueger, Genossinnen und Genossen haben am 10. Dezember 2010 unter der Zahl 7100/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kardinal König Haus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Geschäftsführung und das Kuratorium des Österreichischen Integrationsfonds haben im Frühjahr 2009 die Entscheidung zur Schließung getroffen. Die Mietrechte für die Liegenschaft wurden mit 31. Dezember 2009 an das Bundesministerium für Inneres abgetreten. Der ÖIF war an weiteren Planungen zur Nutzung des Hauses nicht beteiligt.

 

Zu Frage 4:

Die Wohneinheiten wurden saniert und modernisiert. Es wurden Instandsetzungen und Arbeiten an den Wand- und Bodenoberflächen, den Türzargen und Türen, den Fenstern, den Stiegengeländern, der Haustechnik und der Möblierung vorgenommen.

 


Zu Frage 5:

Es wurden Baumaßnahmen in Höhe von €  780.000,- brutto beauftragt.

 

Zu Frage 6:

Es wurden Instandsetzungsarbeiten im Innenbereich durchgeführt, deren Genehmigung im Sinne der Bauordnung für Wien nicht vorgesehen ist.

 

Zu Frage 7:

Für bis zu 50 Personen.

 

Zu Frage 8:

Die Einrichtung ist bereits in Betrieb gegangen.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Das Haus Zinnergasse 29a war sowohl vom baukostenoptimierten Raum- und Nutzflächenvolumen sowie im Hinblick auf die gesamte Eignung als beste Option für die Unterbringung ausreisepflichtiger Personen vor ihrer Außerlandesbringung befunden worden.

Die umliegenden Bereiche sind bekannt.

 

Zu Frage 11.

Seit der Übertragung der Mietrechte für das Gebäude an das Bundesministerium für Inneres per 31. Dezember 2009, wurde eine Nachnutzung geprüft. Die Eignungsprüfung für die derzeitigen Zwecke erfolgte unmittelbar nach Festlegung der Maßnahmen im Rahmen der Familienabschiebung.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Prüfung erfolgte durch die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, insbesondere durch die für Organisation und Dienstbetrieb, sowie die für fremdenpolizeiliche Angelegenheiten zuständigen Abteilungen unter Einbindung der Bundespolizeidirektion Wien und durch die Abteilung für Bau- und Liegenschaften. Ein Prüfbericht wurde nicht angelegt und ist daher auch niemanden zugegangen.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Über die nunmehrige Nutzung wurde die Stadt Wien informiert.