7048/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Dezember 2010 unter der Zl. 7131/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zeitungsbericht „Heimischer Diplomat als ,Spion' für USA?", Zeitungsbericht „Volkstribun von Anatolien" und Wikileaks-Veröffentlichungen von US-Botschaftsdepeschen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Meinem Ressort sind die über die Internet-Plattform „Wikileaks" veröffentlichten Depeschen amerikanischer Vertretungsbehörden bekannt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Bei den Veröffentlichungen handelt es sich um Momentaufnahmen, subjektive Wertungen und Eindrücke, die von US-Diplomaten zu den Entwicklungen im Gastland nach Washington einberichtet wurden. In einem dieser Berichte einer amerikanischen Vertretungsbehörde in Wien wurde auf einen Vertreter meines Ressorts, den früheren österreichischen Botschafter im Iran, Bezug genommen.


Zu den Fragen 5,7 und 10:

Zu keinem Zeitpunkt haben Mitarbeiter meines Ressorts geheim- und nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit Vertretern von US-Behörden ausgeführt.

Zu Frage 6:

Die Veröffentlichungen werden von meinem Ressort beobachtet. Wie auch in anderen Außenministerien weltweit findet ein laufendes Monitoring statt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Diese Fragen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu den Fragen 11 bis 15:

Im Rahmen der internationalen Beziehungen zwischen befreundeten Staaten stellt ein regelmäßiger, im Interesse beider Staaten gelegener Informationsaustausch zu Entwicklungen in Drittstaaten einen festen Bestandteil dar. Vertreter meines Ressorts berichten regelmäßig über einen solchen Informationsaustausch an die Zentrale, so auch in diesem Fall.

Zu den Fragen 16 bis 21:

Die in Printmedien kolportierten Zitate aus Internetmeldungen über Berichte von Mitarbeitern amerikanischer Botschaften in Drittstaaten sind für sich genommen keine taugliche Grundlage für eine außenpolitische Bewertung durch das BMeiA.