7060/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

GZ: BMI-LR2220/1244-II/1/b/2010

Wien, am      . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
16. Dezember 2010 unter der Zahl 7135/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienstzeitänderung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Die angesprochenen Themen sind Teil der im Rahmen der Strategie „INNEN.SICHER.“ präsentierten Projekte. Für die Entwicklung eines flexiblen und modernen Dienstzeitmanagements bilden insbesondere die Bedarfsorientierung, die einsatzbezogene Flexibilität sowie die Mitarbeitermotivation auch im Hinblick auf eine Belastungsgerechtigkeit unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie der Familienbezug die wesentlichen Säulen. Dabei steht die Zielsetzung eines gesteigerten Wertes sowohl für die Gesamtorganisation als auch für die Bediensteten im Vordergrund.

Ein derartiges Projekt erfordert einen umfangreichen Entwicklungsprozess sowie in weiterer Folge einen entsprechenden Abstimmungsprozess. Nach Abschluss dieser Prozesse wird die Umsetzung eingeleitet werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die Implementierung kann daher derzeit noch nicht genannt werden.


 

Zu den Fragen 5 und 6:

Bereits mit Inkrafttreten der Dienstrechtsnovelle 2008, BGBl. I Nr. 147/2008, wurde im § 41 Absatz 4 BDG 1979 die gesetzliche Voraussetzung für die flexible Bedarfsverwendung von Exekutivbeamtinnen und Beamten im Rahmen eines Karenzpools geschaffen.

Durch diese Maßnahme sollen die nach der Grundausbildung ausgemusterten Polizistinnen und Polizisten während der ersten beiden Jahren sukzessive in den aktiven Dienstbetrieb eingeführt werden und genügend Erfahrungen für ihre weitere Dienstzeit sammeln. Darüber hinaus bietet diese Maßnahme die Möglichkeit einen entsprechenden Personaleinsatz für mittel- bis längerfristig vom Dienst abwesende Kolleginnen und Kollegen bis zu deren      Rückkehr auf ihre Dienststelle zu gewährleisten. Derzeit befinden sich alle jungen Polizistinnen Polizisten, die ab dem 1. Juni 2010 ihre polizeiliche Grundausbildung beendet haben und in die Verwendungsgruppe E2b ernannt wurden, in diesem Karenzpool.