7234/AB XXIV. GP
Eingelangt am
23.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1247-I/2010
Wien, am . Februar 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 23. Dezember 2010 unter der Zahl 7331/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verhaltenskodex“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres ist einerseits als zusätzliches Instrument der Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben zu verstehen. Andererseits sollen mit ihm jene fundamentalen Werte, wie Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Aufgabenerfüllung vermittelt werden, wie sie für mein Ressort von besonderer Bedeutung sind.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Der Verhaltenskodex basiert auf den bestehenden gesetzlichen (dienstrechtlichen) Bestimmungen. Er schafft somit keine neuen Verhaltensnormen, sondern definiert vielmehr als Handlungsanleitung die Grundlagen und Konsequenzen des anzuwendenden Rechtssystems. Sowohl im Exekutiv- wie Verwaltungsbereich meines Ressorts war diesfalls für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Änderung der bestehenden Rechtslage verbunden. Es können sich daher auch keine Konsequenzen für die Exekutivbeamten ergeben.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Nein.
Der Verhaltenskodex ist vielmehr als Fortschreibung des allgemeinen Verhaltenskodex des Bundes, bezogen auf die Erfordernisse des Innenressorts, zu sehen.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Als wesentliches Element in einem längerfristigen Gesamtkonzept kann ein konkretes Stundenausmaß für die Erstellung des Verhaltenskodex nicht angegeben werden. Die dazu erforderlichen grundlegenden Arbeiten wurden im Wesentlichen von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Präsidenten des Rechnungshofes a. D. Dr. Fiedler durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts erbracht. Da sich der Verhaltenskodex derzeit noch in seiner Umsetzungsphase befindet bzw. den Teil einer umfassenden Compliance-Strategie im Rahmen der Zukunftsstrategie „INNEN.SICHER.“ darstellt, können die damit verbundenen Kosten nicht abschließend beziffert werden.