7390/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0014-III/4a/2011

 

 

Wien, 18. März 2011

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7474/J-NR/2011 betreffend Verleihung der „Federkrone Montezumas“ an Mexiko, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 24. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nein.

 

Zu Frage 3:

Bevor die notwendigen völkerrechtlichen Schritte und damit die rechtlichen Rahmen­bedingungen eruiert werden können, ist zunächst eine Reihe von Vorarbeiten notwendig. Der Fahrplan dafür wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern Mexikos erstellt. In der Reihenfolge der Nennung sind dies: eine genaue Zustandsanalyse des Federkopfschmucks (diese wird derzeit vorgenommen), die Publikation der Ergebnisse dieser Zustandsanalyse, die Durchführung der nötigen Restaurierungsarbeiten, in deren Anschluss über eine allfällige Transportfähigkeit der Federkrone entschieden werden kann. Erst nach Beendigung aller genannten Vorarbeiten werden die notwendigen völkerrechtlichen Schritte durch das zuständige Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten geprüft und gegebenenfalls mit Mexiko verhandelt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Sofern alle konservatorischen und (völker)rechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen, ist eine befristete Leihgabe des Federkopfschmucks auf Basis eines zwischenstaatlichen Abkommens, das vom dafür zuständigen Bundesministerium für europäische und internationale Angelegen­heiten verhandelt werden muss,  nicht ausgeschlossen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Vor einer allfälligen Leihzusage müssen grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen für die Sicherheit musealer Objekte bei Transport, Präsentation und Rücktransport geprüft und ausge­schöpft werden. Eine hundertprozentige Sicherheit, dass Leihgaben an ausländische Museen unbeschadet wieder in die österreichischen Bundesmuseen zurückkehren, ist jedoch nie gegeben. Die Verantwortlichen in den Bundesmuseen und den Transportunternehmen legen höchsten Bedacht darauf, die bestmöglichen technischen und organisatorischen Sicherheits­anforderungen zu erfüllen. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse sind jedoch auch bei sorgfältigster Vorgangsweise nie ganz auszuschließen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.