7398/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0015-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. MRZ. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Jänner 2011, Nr. 7507/J, betreffend Feinstaubbelastung in Österreich insbesondere in Graz – Umweltzone und Strafzahlungen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Jänner 2011, Nr. 7507/J, teile ich Folgendes mit:

 

Luftreinhaltung ist gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 Bundes-Verfassungsgesetz eine Materie, die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird. Demzufolge sind die Landeshauptleute für den Vollzug des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und damit für die Erstellung von Programmen infolge von Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen und für die Festlegung von konkreten Maßnahmen zuständig.


 

Mit der im August 2010 erfolgten Novelle des IG-L stehen den Landeshauptleuten nun mehr Möglichkeiten zur Verfügung als bisher; es liegt in deren Verantwortung, wie und in welchem Ausmaß sie davon Gebrauch machen. Allerdings sind die Landeshauptleute nach IG-L verpflichtet, die Programme so zu gestalten, dass die Einhaltung von Grenzwerten (bei PM10 des Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ und des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³ mit 35 Überschreitungen pro Jahr, bei PM2,5 des Jahresmittelwerts von 25 µg/m³) gewährleistet wird.

 

In den vergangenen Wochen habe ich insbesondere die Steiermark mehrmals zum Handeln aufgefordert.

 

Im Falle von Graz wurde das Land Steiermark dringend aufgefordert, eine verbindliche Auskunft über die Maßnahmen des Landeshauptmannes zwecks Einhaltung der Bedingungen für die Fristerstreckung zu den Feinstaub (PM10)-Tagesmittelwertüberschreitungen im Ballungsraum Graz zu übermitteln.

 

Auf Fachexpertenebene besteht ein reger Erfahrungsaustausch zwischen dem BMLFUW und LändervertreterInnen, beispielsweise im Rahmen der „Plattform Saubere Luft“. Hier werden Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene abgestimmt und evaluiert sowie die Weiterentwicklung der notwendigen Maßnahmen beraten.

 

Bei den jährlich stattfindenden Landesumweltreferentenkonferenzen, an denen ich ebenfalls teilnehme, werden regelmäßig konkrete Schritte zur Verringerung der Feinstaubbelastung in Österreich politisch vereinbart.

 

Der Bundesminister: