7409/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0018-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7475/J-NR/2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahrenshilfe im Jahr 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In Zivilsachen wurden im Jahr 2010 22.771 Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und im Strafverfahren 3.646 Anträge, insgesamt somit 26.417 Anträge, gestellt.


Nach Sprengeln ausgewertet ergibt sich dabei folgendes Bild:

 

Zivilverfahren

Strafverfahren

OLG-Sprengel Wien

11.308

1.776

OLG-Sprengel Linz

3.622

408

OLG-Sprengel Graz

4.507

967

OLG-Sprengel Innsbruck

3.334

495

 

Zu 3:

Die Dolmetschkosten im Jahr 2010 betrugen:

OLG-Sprengel Wien:           4,692.315,39 Euro

OLG-Sprengel Linz:                        1,145.920,77 Euro

OLG-Sprengel Graz:            1,182.615,20 Euro

OLG-Sprengel Innsbruck:     949.551,91 Euro

Zu 4:

Die Ausgaben für im Zuge von Ermittlungsverfahren beauftragte Telefonüberwachungen im Jahr 2010 beliefen sich auf:

OLG-Sprengel Wien:           6,039.744,93 Euro

OLG-Sprengel Linz:                        1,005.563,26 Euro

OLG-Sprengel Graz:            1,351.425,22 Euro

OLG-Sprengel Innsbruck:     898.821,44 Euro.

 

 

. Februar 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)