7451/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0196-II/10/a/2011

Wien, am           . März 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 31. Jänner 2011 unter der Zahl 7513/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersagung sämtlicher Demonstrationen gegen den rechtsextremen WKR-Ball“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 bis 6:

Eine Untersagung der Demonstration erfolgte laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Wien nicht, da diese vom Anmelder selbst am 27. Jänner 2011, um 18.11 Uhr per Fax zurückgezogen wurde. Am 27. Jänner 2011 von 09.45-10.20 Uhr fand mit dem Anmelder eine Besprechung in der Bundespolizeidirektion Wien statt.


Zu Frage 7:

Als Beispiele für öffentliche Gewaltandrohungen und -aufrufe dienten der Bundespolizeidirektion Wien folgende Internetseiten:

www.radicalqueer.blogsport.eu/radicalqueer-aufruftext/

Auf dieser Internetseite wird davon gesprochen, „Männerbünde anzugreifen“ und sich den „Raum zu nehmen, den wir haben wollen“.

www.youtube.com/watch?v=AYff9hnAPhY

In einem Video wird von „Hass auf die Polizei“ und generell von „Hass“ gesprochen. In einer Szene ist laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Wien zu sehen, dass „Linksextreme“ deutsche Polizisten attackieren und bewerfen. Das Video endet mit einem Aufruf, den WKR-Ball zu verhindern und „rechtsextreme Bonzen aus der Hofburg (zu) vertreiben“.

Zudem war nach Einschätzung der Bundespolizeidirektion Wien in diversen sonstigen Medien eine gewalttätige Grundstimmung zu erkennen.

 

Zu Frage 8:

Die Genehmigung einer Standkundgebung alternativ zum beabsichtigten Demonstrationszug wurde seitens der Bundespolizeidirektion Wien aus Verhältnismäßigkeitsüberlegungen gegenüber dem Anmelder, aber auch im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, als Möglichkeit diskutiert. Auf Grund des Zurückziehens der Anmeldung (am 27. Jänner 2011 um 18.11 Uhr per Fax) und des Nichtanmeldens einer neuerlichen Demonstration/Kundgebung war die ursprüngliche Versammlung als gegenstandlos zu betrachten und eine Untersagung demnach nicht erforderlich.

 

Zu Frage 9:

Diese Untersagung durch die Bundespolizeidirektion Wien begründet sich damit, dass der WKR-Ball in den Jahren 2008 bis einschließlich 2010 Ziel massiver Proteste war und nach diesjähriger Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen war, dass auch anlässlich des WKR-Balls 2011 mit derartigen Ausschreitungen gewaltbereiter Demonstrantinnen und Demonstranten zu rechnen gewesen wäre. Dadurch waren konkrete Beeinträchtigungen ziviler Personen, von Polizisten und Polizistinnen, sowie die konkrete  Beschädigung von Sachen zu befürchten.

 

Zu Frage 10:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.


 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Ja.

 

Zu Frage 13:

Die Untersagung erfolgte auf Basis der geltenden Rechtslage, zu deren objektiven Vollzug die Behörden verpflichtet sind.