7453/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0018-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 31. März 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

und Kollegen vom 2. Februar 2011, Nr. 7576/J, betreffend

Telefonkosten der Ressorts für das Jahr 2010 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Februar 2011, Nr. 7576/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Im Zeitraum 01.01.2010 bis einschließlich 31.12.2010 betrugen die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handys, Fax etc.) in der Zentralleitung des BMLFUW € 296.515,03.

 

Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 65 Handy`s und Mobilfunkkarten angeschafft.
Die Kosten betrugen hiefür € 6.144,00.


Die Kosten der Nutzung aller Diensthandys (ohne Mobilfunkkarten) betrugen im genannten Zeitraum € 121.069,00.

 

Zu Frage 4:

 

In der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen sind 797 Personen im Besitz eines Diensthandys.

 

Zu Frage 5:

 

Im Ministerbüro haben 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Diensthandy.

 

Zu Frage 6:

 

Die Kosten für die Nutzung dieser Handys betrugen im genannten Zeitraum € 17.605,72.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die private Nutzung wird durch Eingabe eines dafür vorgesehenen Codes gekennzeichnet.
Die Benutzer werden bei Übernahme des Handys darauf aufmerksam gemacht und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Gleichzeitig wird ein Einziehungsauftrag unterschrieben.
Die Benutzer erhalten für diese codierten Gespräche vom Mobilfunkbetreiber eine Rechnung, die privat zu bezahlen ist.

 

Die monatlichen Abrechnungen über € 150,-- netto werden den jeweiligen Benutzern zur Bestätigung der „Sachlichen Richtigkeit“ vorgelegt.

 

Die Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen über die Nutzung von Diensthandys per   E-Mail informiert. Die Kontrolle erfolgt bei der Überprüfung der monatlichen Rechnung des Mobilfunkbetreibers.

 

Der Bundesminister: