7456/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0019-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 31. März 2011

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen

und Kollegen vom 4. Februar 2011, Nr. 7608/J, betreffend

Gesundheitsrisiko Energiesparlampe

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Februar 2011, Nr. 7608/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 6:

 

Beim Brechen einer einzelnen Energiesparlampe im Wohnbereich kann nach der Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) kurzfristig die Konzentration des deutschen Richtwertes, der allerdings eine Empfehlung für die Dauerbelastung im Innenraumbereich darstellt, überschritten werden. Das UBA räumt allerdings ein, dass diese Untersuchung nach einem „worst case" Szenario durchgeführt worden ist (der Lampenbruch wurde nicht entfernt, die Lampe wurde in heißem Zustand zerbrochen). Die gemessenen, in der Realität höchstens kurzfristig (nach dem Bruch einer Lampe) auftretenden Konzentrationen liegen jedoch weit unter dem in der Grenzwerteverordnung festgelegten Tagesmittelwert am Arbeitsplatz.

 

Zu den Fragen 2, 4 und 7:

 

Wie bereits ausgeführt, besteht keine wesentliche Gefahr. Trotzdem erfolgten umfassende Informationen der Bürger sowie des Personals der Handelsbetriebe über die Rücknahme und den Umgang mit Energiesparlampen durch die Wirtschaftskammer Österreich, die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle sowie durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Weiters erfolgte eine umfangreiche Information der an den Sammelstellen tätigen Personen durch die Abfallverbände.

 

Zu Frage 5:

 

Der Grenzwert für Kompaktleuchtstofflampen beträgt 5mg pro Lampe.

 

Der Bundesminister: