7462/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 1. April 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0036-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7642/J betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Februar 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 4 bis 6 der Anfrage:
Die Gesamthöhen sämtlicher Belohnungen und Prämien einschließlich Leistungsbelohnungen aus Anlass des Weihnachtsfestes für alle Bediensteten der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit stellen sich wie folgt dar:
Belohnungen in € in den |
|
2007 |
346.780,60 |
2008 |
596.786,00 |
2009 |
499.071,00 |
2010 |
318.122,00 |
Antwort zu den Punkten 2, 3 und 9 bis 12 der Anfrage:
Entsprechend dem Bandbreitenmodell des Bundeskanzleramtes sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett und im Kabinett der Frau Staatssekretärin folgende Maximaleinstufungen vorgesehen:
Kabinettchef/in: v1/5; stellvertretende/r Kabinettchef/in, Pressesprecher/in: v1/4; Referent/in: v1/3.
Im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010 wurden Belohnungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts in Höhe von insgesamt € 1.800 und an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts der Frau Staatssekretärin in Höhe von € 1.701 ausbezahlt, wobei diese auch die Leistungsbelohnungen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest enthalten. Dabei wurden im angeführten Zeitraum an insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts Belohnungen ausbezahlt, wobei die höchste ausbezahlte Belohnung € 270 betrug. Im Kabinett der Frau Staatssekretärin waren es im gleichen Zeitraum acht Personen; der Maximalbetrag betrug € 500.
Entsprechend § 19 GehG 1956 erfolgte die Zuerkennung dieser Belohnungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ausschließlich aufgrund außerordentlicher Leistungen der Kabinettsmitarbeiter/innen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren.
Dies gilt für die Kabinettsmitarbeiter/innen ebenso wie für sämtliche Bedienstete des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7204/J zu verweisen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Gesamtkosten (Personalkosten der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inklusive aller Dienstgeberanteile an der Sozialversicherung und allfälligen Pensionskassenbeiträgen), die aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter/innen (ohne Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie sonstigem Hilfspersonal) meines Kabinetts und des Kabinetts der Frau Staatssekretärin im Kalenderjahr 2010 entstanden sind, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in Euro):
2010 |
Ministerbüro |
Staatssekretariat |
Jänner |
78.776,98 |
33.816,98 |
Februar |
82.714,92 |
34.370,54 |
März |
106.186,32 |
58.896,12 |
April |
81.668,69 |
30.677,27 |
Mai |
85.091,93 |
36.654,00 |
Juni |
122.277,56 |
47.599,16 |
Juli |
81.088,87 |
33.599,44 |
August |
82.135,08 |
36.656,88 |
September |
103.383,20 |
47.476,33 |
Oktober |
81.143,77 |
33.600,69 |
November |
92.004,24 |
54.791,28 |
Dezember |
99.640,46 |
40.021,85 |