7472/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0001-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . April 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hackl und weitere Abgeordnete haben am 2. Februar 2011 unter der Nr. 7554/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Rückrufaktion Personenkraftwagen der Marke „Suzuki“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 6 und 7:

Ø  Wie viele Fahrzeuge des Modells Suzuki Swift mussten wegen dem thematisierten Defekt zurück gerufen werden?

Ø  Wie viele Rückrufaktionen seitens Suzuki waren in den vergangenen fünf Jahren nötig?

Ø  Welche Baureihen und wie viele Fahrzeuge waren davon jeweils betroffen?

 

 

Rückrufaktionen werden nicht behördlich angeordnet, sondern von den Fahrzeugherstellern durchgeführt. Wenn ein Hersteller keinen Sitz in Österreich hat, werden Rückrufaktionen in ihrem Auftrag von deren Bevollmächtigten, den Generalimporteuren, in Österreich abgewickelt.

Gemäß der EU-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG über die Genehmigung für Fahrzeuge der Klassen M, N und O, hat der Fahrzeughersteller die EG-Typgenehmigungsbehörde, die die EG-Betriebserlaubnis erteilt hat, über die Rückrufaktion zu informieren und er hat die geeigneten Abhilfemaßnahmen darzustellen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Rückrufaktion an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) besteht aufgrund der Vorgabe der oben genannten Rahmenrichtlinie gemäß § 28c Abs. 2 KFG nur, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, deren EG-Typengenehmigung in Österreich erteilt worden ist. Das ist bei den gegenständlichen PKW der Marke Suzuki nicht der Fall.

Daher gibt es in meinem Ressort auch keine Aufzeichnungen, welche Fahrzeuge und welche Mängel diese Rückrufaktionen betroffen haben.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Gab es Unfälle, bei denen der thematisierte Defekt als unfallrelevant angesehen werden kann?

Wenn ja, wie viele?

Wenn ja, wie viele davon waren davon in Österreich?

Wenn ja, kam es zu Personenschäden?

 

 

Wesentliche Datengrundlage für die Verkehrssicherheitsarbeit des bmvit ist die von der Statistik Austria herausgegebene "Straßenverkehrsunfallstatistik". In dieser werden zwar die Marke des Fahrzeugs, das Jahr der Erstzulassung und die Motorleistung erfasst, nicht jedoch die einzelnen Modellreihen. Im Zuge der Unfalldatenerfassung werden auch so genannte Unfallsumstände erhoben. Einer dieser Umstände lautet „Technischer Mangel". Darunter fallen technische Mängel jeglicher Art, wobei keinerlei zusätzliche Unterscheidung oder Präzisierung der Mängel getroffen wird. Daher ist eine Auswertung im Sinne der Anfrage nicht möglich.