7493/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0042-III/4a/2011 |
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Wien, 29. März 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7709/J-NR/2011 betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Oberösterreich in Form von Containerklassen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Nach Auskunft des Landesschulrates für Oberösterreich werden in Oberösterreich 12 AHS-Oberstufenklassen als Containerklassen geführt. Diese Containerklassen werden an den Standorten BG/BRG Wels, Brucknerstraße 16, BRG Linz Hamerlingstraße 18 und BRG Linz Auhof, Aubrunnerweg 4 geführt. Die Errichtungskosten belaufen sich auf EUR 335.068,--; Da alle Container im Eigentum des Landesschulrates stehen, fallen keine Mietkosten an.
Zu Fragen 4 bis 6:
In Oberösterreich befinden sich 2 AHS-Unterstufenklassen in Containerklassen. Die Errichtungskosten belaufen sich auf EUR 37.630,--; Da alle Container im Eigentum des Landesschulrates stehen, fallen keine Mietkosten an. Diese Containerklassen befinden sich am BRG Vöcklabruck, Schloßstraße 31a.
Zu Fragen 7 bis 12:
In Oberösterreich sind 8 BHS-Klassen an der HAK I Wels, Stelzhamerstraße 20 und an der HTL Linz, Goethestraße 17 in Containern untergebracht. Die Errichtungskosten belaufen sich auf EUR 126.467,--. Ferner sind für den Standort BSZ Bad Leonfelden 4 Container im Einsatz, die von 1 BHS-Klasse und 3 BMS-Klassen genutzt werden. Die Errichtungskosten belaufen sich auf EUR 109.535,--; Da alle Container im Eigentum des Landesschulrates stehen, fallen keine Mietkosten an.
Zu Fragen 13 bis 15:
In Oberösterreich werden keine NMS-Klassen an Bundesschulstandorten geführt.
Zu Fragen 16 bis 24:
Fragen der Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Pflichtschulen, darunter die Zurverfügungstellung und Widmung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder sonstigen Liegenschaften für Schulzwecke, betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.