7494/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0043-III/4a/2011 |
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Wien, 29. März 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7716/J-NR/2011 betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Salzburg in Form von Containerklassen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
Nach Auskunft des Landesschulrates für Salzburg werden in Salzburg 17 AHS-Oberstufenklassen und 5 AHS-Unterstufenklassen als Containerklassen geführt. Diese Containerklassen werden an den Standorten Akademisches Gymnasium Salzburg, Sinnhubstraße 15 (2 AHS-Unterstufenklassen/2 AHS-Oberstufenklassen), Musisches Gymnasium Salzburg, Haunspergstraße 77 (2 AHS-Unterstufenklassen/2 AHS-Oberstufenklassen), BG Seekirchen (1 AHS-Unterstufenklasse/3 AHS-Oberstufenklassen) und BORG Salzburg, Akademiestraße 21 (10 AHS-Oberstufenklassen) geführt. Die Errichtungskosten (Kauf) für die Standorte Akademisches Gymnasium Salzburg, Sinnhubstraße 15 und BG Seekirchen belaufen sich auf EUR 189.109,--. Die Errichtungskosten für den Standort Musisches Gymnasium Salzburg, Haunspergstraße 77 belaufen sich auf EUR 145.750,--; Die Jahresmiete beträgt EUR 55.000,--. Für den Standort BORG Salzburg, Akademiestraße 21 sind keine Kostenangaben bezüglich der Container möglich, da es sich um einen Ankauf durch die (ehemalige) Bundesgebäudeverwaltung gehandelt hat.
Zu Fragen 7 bis 12:
In Salzburg sind 3 BHS-Klassen und 1 BHS-Klasse am Standort HTL Salzburg-Itzling, Itzlinger Hauptstraße 30 in Containern untergebracht. Kostenangaben bezüglich der Container sind nicht möglich, da es sich um einen Ankauf durch die (ehemalige) Bundesgebäudeverwaltung gehandelt hat.
Zu Fragen 13 bis 15:
In Salzburg werden keine NMS-Klassen an Bundesschulstandorten geführt.
Zu Fragen 16 bis 24:
Fragen der Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Pflichtschulen, darunter die Zurverfügungstellung und Widmung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder sonstigen Liegenschaften für Schulzwecke, betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.