7495/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0052-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 29. März 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7732/J-NR/2011 betreffend die zwangsweise Umstellung aller Hauptschulen auf Neue Mittelschulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Rechtsgrundlage für die stufenweise flächendeckende Einführung der Neuen Mittelschule (NMS) muss erst erarbeitet werden. An der erforderlichen Novellierung der gesetzlichen Grundlagen wird gearbeitet.

 

Zu Fragen 2 bis 4:

In der Übergangsphase ist vorgesehen, die bisherigen Approbationskriterien weiterhin anzu­wenden. Damit soll sichergestellt werden, dass die optimal vorbereiteten Standorte zuerst in die NMS-Entwicklungsarbeit einsteigen können, während die anderen Standorte durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen auf den Einstieg vorbereitet werden können.

Eine Zustimmung der Eltern (auch der Lehrpersonen) an einzelnen Standorten ist darüber hinaus bereits mit einem Quorum von 2/3 auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage gegeben (§ 7a Abs. 2 SchOG). Eine 100%- Zustimmung ist nicht erforderlich, wenngleich diese auch in vielen Fällen real gegeben ist, wie die bisherige Erfahrung zeigt.


Ist der Wille des Gesetzgebers zu einer flächendeckenden Einführung gegeben, so ist eine freiwillige Optierung obsolet und dient nur der angegebenen Steuerung in der Übergangsphase und natürlich damit auch der Sicherung der Qualität an den NMS.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

Ja, beispielsweise liegt der BIFIE-Report 3/2010 „Peer Review im Rahmen der Evaluation der Neuen Mittelschule. Dokumentation der Prozesse und Ergebnisse 2009“ abrufbar auf der Homepage des BIFIE auf. Zu vielen Aspekten der NMS-Entwicklungsarbeit liegen ferner bereits umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die unabhängig von der NMS-Entwicklungs­arbeit generiert wurden, sodass auch ohne konkrete Evaluationsergebnisse eine bildungs­politische Entscheidung wissenschaftlich begründet möglich erscheint.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Im § 7a SchOG ist der Beginn der NMS-Entwicklungsarbeit im Schuljahr 2008/09 definiert und der letztmalige Einstieg mit 2011/12 festgelegt. Ein unmittelbarer Vergleich mit anderen, ohne derartige terminliche Begrenzungen versehenen Schulversuchsgrundlagen, wie etwa § 7 SchOG oder § 78a SchUG, erscheint daher seriöserweise nicht angebracht. Angesprochen auf die Dauer/den Beginn von anderen Schulversuchen wird etwa auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 5791/J-NR/2010 vom 17. Juni 2010 betreffend die perpetuierte Lebensdauer von Schul-Versuchen hingewiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.