7505/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0026-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 1. April 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7617/J-NR/2011 betreffend zweifelhafte
Zu Fragen 1 bis 3.: Diese Vorkommnisse sind mir nicht bekannt. Gemäß § 2
des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 (HSG
1998) sind die Österreichische Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft und die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
an den
Gemäß § 51 HSG 1998 unterliegen die
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und
die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den
Universitäten der
Zu Fragen 4 und 5: Gemäß § 4 Universitätsgesetz 2002 sind die
Universitäten juristische Personen des
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wissenschaft
und Forschung ist weder durch das Universitätsgesetz 2002 noch durch das
HSG 1998 ermächtigt, inhaltliche
Zu Frage 6: Für die Ergreifung von Maßnahmen bestand kein Anlassfall.
Zu Fragen 7 und 8: Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind derzeit
keine Beschwerden
Zu Fragen 9 und 10: Seitens der Universität Linz wurden keine Sachbeschädigungen an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gemeldet.
Zu Fragen 11 und 12: Dem Rektorat der Universität Linz sind keine Beschwerden bekannt.
Dr. Beatrix Karl e.h. |
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