7509/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0169-II/10/a/2011

Wien, am        . März 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am
1. Februar 2011 unter der Zahl 7543/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung der AGM-Dienststellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 6 bis 11:

Aufgrund der Schengenerweiterung mit 21.12.2007 zu den östlichen Nachbarstaaten sowie mit 12.12.2008 zur Schweiz und des damit verbundenen Entfalles der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung war eine Neuausrichtung der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen erforderlich. Es erfolgte der Übergang von stationären Grenzkontrollen zu selektiven polizeilichen Überwachungsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen – AGM) im gesamten Bundesgebiet. Die ursprüngliche Aufgabenstellung der Grenzdienststellen (ausgenommen Flughäfen) und das Erfordernis der diesbezüglichen Grenzdienststellenstruktur (ehemalige Grenzkontrollstellen und Grenzüberwachungsposten) sind somit weggefallen. Das bedeutet, dass folgende Standorte von Grenzpolizeiinspektionen spätestens nach Abschluss der Einrichtung der bundesweiten AGM-Struktur nicht mehr erforderlich sind:


Inzenhof, Mogersdorf, Andau, Apetlon, Deutsch Jahrndorf, Deutschkreutz, Rattersdorf, Eisberg, Berg, Hohenau a.d. March, Gmünd-Nagelberg, Harmanschlag, Schönau, Kleinhaugsdorf, Mitterretzbach, Hardegg, Oberthürnau, Drosendorf, Schrattenberg, Fratres, Wullowitz, Gamlitz, Klöch, Loibltunnel, Karawankentunnel, Wurzenpaß, Seebergsattel, Pfunds, Höchst, Feldkirch-Bangs.

 

Aufgrund der erforderlichen AGM-Organisationsstrukturmaßnahmen wurden beginnend mit Ende 2007 die sukzessive Einrichtung von AGM-Dienststellen, AGM-Organisationsteilen bei bestehenden Dienststellen sowie die Implementierung sonstiger erforderlicher organisatorischer Maßnahmen im Bereich der Landespolizeikommanden in einem Gesamtausmaß von 1.686 Planstellen verfügt. Die abschließenden Dienststellenstrukturmaßnahmen (insbesondere für den Bereich der Grenzregionen), die mit  Wirksamkeit 1. Juli 2011 in Kraft treten werden, wurden definiert.

 

Die genannten rund 1,1 Mio Euro beziehen sich auf Kosteneinsparungen (Miete, Betriebskosten) aufgrund nicht mehr benötigter Unterkünfte oder Unterkunftsteile von Grenzdienststellen.

Im Gesamten stellt sich in diesem Zusammenhang nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen das jährliche Einsparungspotenzial im Bereich der Landespolizeikommanden aus derzeitiger Sicht wie folgt dar:

 

Landespolizeikommando

Mietkosten

Betriebskosten

Gesamt

Burgenland

€  159.780,96

€    56.549,88

€  216.330,84

Kärnten

€  198.701,40

€  102.373,92

€  301.075,32

Niederösterreich

€  142.813,32

€  118.303,44

€  261.116,76

Oberösterreich

€    66.143,76

€    54.984,72

€  121.128,48

Steiermark

€    73.413,24

€    26.408,04

€    99.821,28

Tirol

€    12.885,36

€      6.469,92

€    19.355,28

Vorarlberg

€  106.731,84

€    31.139,88

€  137.871,72

Gesamt

€    760.469,88

€    396.229,80

€ 1.156.699,68

  

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Errichtung einer SOKO beruht auf Basis aktueller polizeilicher Analysen und der daraus erforderlichen bedarfsadäquaten Maßnahmen und steht somit in keinem Konnex zu den erforderlichen bundesweiten AGM.