7510/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0154-II/BK/3.3/2011        

 

 

 

 

Wien, am         . März 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 1. Februar 2011 unter der Zahl 7544/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Drogen-bodypacker“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6:

In der beim Bundeskriminalamt geführten „Kriminalstatistik Online – Suchtmittelstatistik“ wird die Begehungsform „Suchtmittelschmuggel durch Bodypacker“ nicht separat ausgewertet.

 

Zu Frage 4:

Grundsätzlich können alle dem Suchtmittelgesetz unterliegende Substanzen auch im bzw. am Körper (Bodypacker) geschmuggelt werden. In der Praxis wird diese Schmuggelvariante jedoch am häufigsten bei Kokain festgestellt.


Zu Frage 7:

Derart geschmuggelte Suchtmittel sind aufgrund der im Bundeskriminalamt vorhandenen Erkenntnisse überwiegend für den österreichischen Markt, aber auch für den Weitertransport in anliegende Staaten bestimmt.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Auch im Zusammenhang mit aufgegriffenen Drogen-bodypacker war bzw. ist es möglich, durch zielgerichtete Ermittlungen, Auswertung aller vorliegenden Erkenntnisse sowie insbesondere internationale Kooperation die Auftraggeber des Suchtmittelschmuggels oder die dahinter stehende kriminelle Organisation auszuforschen. Neben den daraus resultierenden Festnahmen, Anzeigen sowie Sicherstellungen im In- und Ausland, können dabei regelmäßig auch Erkenntnisse über aktuelle Vorgehensweisen der kriminellen Netzwerke gewonnen werden. Dadurch können die sicherheitspolizeilichen Kontrollen zielgerichteter und effizienter geplant werden. Diese Ermittlungen stellen daher einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität dar.